Zusammenfassung
Der Finanzbedarf des Staates wird in erster Linie durch die Erhebung von Steuern gedeckt, wobei die Verteilung der Steuerlasten so gerecht wie möglich erfolgen soll. Allseits anerkannter Maßstab einer gerechten Verteilung der Steuerlasten ist die Leistungsfähigkeit bzw. das Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Steuerlast soll auf die Steuerpflichtigen im Verhältnis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt werden. Wichtigste Indikatoren steuerlicher Leistungsfähigkeit sind Einkommen, Konsum und Vermögen. An diese Indikatoren knüpft der Staat mit der Erhebung von Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt), Verkehr- und Verbrauchsteuern (USt, GrESt, Tabak-, Bier-, Energiesteuer etc.) sowie Substanzsteuern (ErbSt, Grundsteuer) an. 2015 betrug der Anteil der Einkommen- und Körperschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen i. H. v. 644 Mrd. € 39 %. Weitere 6,8 % entfielen auf die Gewerbesteuer. Die Ertragsteuern stellen somit die aufkommensstärkste Steuerquelle des Staates dar. An zweiter Stelle folgt die Umsatzsteuer mit 31,6 % des gesamten Steueraufkommens.
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Dinkelbach, A. (2017). Wesen der Einkommensteuer. In: Ertragsteuern. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14702-0_1
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