Zusammenfassung
Zwei Problemkreise bildeten sich nach der Einführung der Rechtsgrundlage zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung heraus: Zwar stand die Nutzung der GPS-Technik fest, diese war jedoch im Zusammenhang mit der Überwachung von Straftätern noch unerprobt und zudem fehlte die Infrastruktur, die für die Durchführung einer solchen Überwachung notwendig ist. Hinsichtlich der Nutzung der GPS-Technik für die Überwachung von Straftätern gab es in Deutschland noch keine Erfahrungen, die Aussagekraft für die bundesweite Umsetzung haben könnten. Deswegen wurden nach der Einführung der gesetzlichen Bundesregelungen zunächst die notwendigen Untersuchungen zur technischen Funktionsweise und Umsetzbarkeit dieser neuen Überwachungsmöglichkeit durchgeführt (A.).
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Kaiser, A. (2016). Erprobung und praktische Umsetzung. In: Auf Schritt und Tritt – die elektronische Aufenthaltsüberwachung . Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14347-3_5
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