Zusammenfassung
Gerade im Online-Bereich ist der Übergang von der Mediengestaltung hin zur Online-Journalistik fließend, weshalb Grundkenntnisse des Presserechts notwendig sind.
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Lernkontrolle zu Kap. 7
Lernkontrolle zu Kap. 7
Beurteilen Sie bitte die folgenden Fälle:
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1.
Der Polizeipräsident einer Großstadt hält in einem Lokal regelmäßig informelle Pressegespräche über städtische Polizeiangelegenheiten ab. Von allen Medien, die über Berlin berichten, wird jeweils ein Vertreter eingeladen. Der „Tagesanzeiger“ wird allerdings nicht eingeladen, da er öfters kritisch über die Polizeiarbeit berichtet. Der Polizeipräsident begründet dies damit, dass es sich um eine informelle, quasi private Veranstaltung handele.
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2.
Die Boulevardzeitung XY kommt mit der Schlagzeile über den Schauspieler Harry X: „Harry X lebt in Scheidung!“. Die Behauptung basiert nur auf Gerüchten. Was kann Harry X unternehmen?
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3.
Ein Paparazzo fotografiert Boris Becker beim Einkaufen in der Fußgängerzone. Darf das Bild veröffentlicht werden?
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4.
Sie werden auf einer Demo fotografiert. Darf das Bild veröffentlicht werden?
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5.
Sie werden im Garten von einem Paparazzo fotografiert. Darf das Bild veröffentlicht werden?
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© 2016 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Kaesler, C. (2016). Presserecht. In: Recht für Medienberufe. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14200-1_7
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Publisher Name: Springer Vieweg, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-658-14200-1
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