Zusammenfassung
Eigenkapital ist das dem Unternehmen von seinen Eigentümern unbefristet zur Verfügung gestellte Kapital, das dem Unternehmen bspw. bei einer Kapitalgesellschaft von außen durch eine Kapitalerhöhung (Außenfinanzierung) oder von innen durch Einbehalten von Gewinnen (Innenfinanzierung) zufließt. Bilanziell ist Eigenkapital die Differenz zwischen Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag.
Während auf der Passivseite der Bilanz die Kapitalherkunft (Eigen- und Fremdkapital) dargestellt wird, zeigt die Aktivseite, wie und wo dieses Kapital investiert wurde (Kapitalverwendung) (Abb. 5.1). Die Aktiva stellen das Vermögen des Unternehmens dar. An dieses Vermögen können zuerst die Fremdkapitalgeber (Gläubiger) Ansprüche geltend machen, dann erst die Eigentümer. Eigenkapital kann somit auch als Saldogröße zwischen Vermögen und Schulden als Nettovermögen definiert werden. Aus diesem Grund müssen sich auch immer Aktiv- und Passivseite entsprechen.
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von Sicherer, K. (2016). Bilanzierung der Passiva. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13987-2_5
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