Zusammenfassung
Die Französische Revolution führt erst in Frankreich und später auch in anderen Staaten zum Ende der Feudalherrschaft. Die Fürstensouveränität wird im Verlauf der Revolution zunächst durch die Souveränität der Nation ersetzt. In der ersten nachrevolutionären Verfassung heißt es, die Souveränität „gehört der Nation“, wie Titel III, Art: 1 der Französischen Verfassung von 1791 formuliert. Die ausführende Gewalt ist allerdings dem König übertragen (Titel III, Art. 4; Kap. IV), der die Zustimmung zu den Beschlüssen der gesetzgebenden Körperschaft – wenn auch nur mit aufschiebender Wirkung – verweigern kann (Titel III, Abschn. III, Art. 1). Und weiter heißt es zur Souveränität: „Kein Teil des Volkes und keine einzelne Person kann sich ihre Ausübung aneignen“. „Die Nation, von der allein alle Gewalten ihren Ursprung haben, kann sie nur durch Übertragung ausüben“ (Titel III, Art. 2). Damit sind – neben dem Bekenntnis zur nationalen Souveränität – drei grundlegende Entscheidungen getroffen worden, die große Auswirkungen auf andere Staaten haben sollten.
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Voigt, R. (2016). Von der Souveränität der Nation zur Volkssouveränität. In: Staatliche Souveränität. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13181-4_5
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