Zusammenfassung
Für die äußere Souveränität ist seit dem 17. Jahrhundert vor allem der Westfälische Frieden von 1648 von zentraler Bedeutung. Mit ihm wird nicht nur der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) durch Vertrag zwischen den wichtigsten Mächten Europas beendet, sondern auch die Souveränität der europäischen Fürsten und mit ihr das Recht zum Krieg (ius ad bellum) anerkannt. Fortan beruht das europäische Staatensystem, das Westfälische System, auf dem Prinzip der „Gleichheit“ bzw. Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Staaten. Innerhalb ihrer Grenzen besitzen die Staaten das Gewaltmonopol, nach außen ist ihnen keine Instanz übergeordnet. Zur fürstlichen Souveränität gehört fraglos das Recht, Krieg zu führen. Ein Krieg zwischen souveränen Fürsten gilt „prima facie“, also ohne weitere Begründung, als gerechter Krieg. So entsteht ein Gleichgewicht der Flächenstaaten auf dem europäischen Kontinent, das zugleich Voraussetzung für die Anerkennung eines gemeinsamen Rechts, des Jus Publicum Europaeum, ist. Dieses gemeinsame Recht schafft den Rahmen für eine Sphäre des Friedens und der Ordnung. Wie lange dieses Westfälische System gehalten hat, ist umstritten.
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Voigt, R. (2016). Das Westfälische Staatensystem. In: Staatliche Souveränität. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13181-4_4
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