Zusammenfassung
Die mit abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen verbundenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfordern eine Ermächtigungsgrundlage, die bereichsspezifisch und normenklar Anlass, Zweck und Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten festlegt. Angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen umfangreichen gesetzlichen Regelungen, ist es unwahrscheinlich, dass abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachungen auf bestehende Ermächtigungsgrundlagen gestützt werden können. Um die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung jedoch mit hinreichender Sicherheit zu begründen, soll im Folgenden kurz überprüft werden, ob bereits bestehende Rechtsgrundlagen den Einsatz erlauben könnten.
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Keuthen, J. (2016). Zulässigkeit nach bestehendem Recht (de lege lata). In: Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. DuD-Fachbeiträge. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11849-5_8
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