Zusammenfassung
Die den genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung folgende gemeinschaftliche Selbsthilfe nutzt weit überwiegend die Vereinsform. Der Beitrag zeichnet die Geschichte der organisierten gemeinschaftlichen Selbsthilfe nach, die bis vor den Beginn der Sozialversicherungsgesetzgebung im 19. Jahrhundert reicht. Der Entwicklungsbogen der Sozialgesetzgebung geht von der Armenpflege und Wohltätigkeit über die Fürsorge und Vorsorge bis hin zur gesetzlichen Förderung der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Trotz der seit 1992 erkennbaren Weiterentwicklungen der Förderung und Unterstützung gemeinschaftlicher Selbsthilfe in der Sozialgesetzgebung bleibt die Notwendigkeit einer angemessenen finanziellen Förderung sowie einer konsequenten Weiterentwicklung.
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Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) ist der Fachverband für Selbsthilfeunterstützung und -förderung. Als Arbeitsgemeinschaft besteht die DAG SHG seit 1975. Seit 1982 ist sie als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen. Vereinssitz ist Gießen.
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Internetquellen
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Helms, U. (2017). Zum Stellenwert gemeinschaftlicher Selbsthilfe in der Sozialgesetzgebung. In: Schmale, I., Blome-Drees, J. (eds) Genossenschaft innovativ. Sozialwirtschaft innovativ. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11753-5_5
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