Zusammenfassung
Die vorliegende Untersuchung hat als Ausgangsfrage formuliert, inwieweit die Implementation der neuen Sanktionsform der freien, gemeinnützigen Arbeit in der deutschen Rechts praxis in den letzten dreißig Jahren das Gerechtigkeitsdefizit in der bisherigen Geldstra fenpraxis beheben konnte. Dieses Gerechtigkeitsdefizit ließ sich wie folgt beschreiben: Armut führt zu einer mit dem Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht zu rechtfertigenden Strafverschärfung, indem im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe (Zah lungsunfähigkeit) ersatzweise eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Obwohl also nur eine Geldstrafe vom Gericht verhängt wurde, wird die eingriffsintensivere Freiheits strafe vollstreckt.
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Wilde, F. (2016). Resümee und Konsequenzen für die Kriminalpolitik und für die Soziale Arbeit. In: Armut und Strafe. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 27. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11486-2_6
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