Zusammenfassung
Die freie Arbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer anerkannten und empirisch relevanten Sanktionsalternative zur uneinbringlichen Geldstrafe entwickelt. Damit ist eine kriminalpolitische Forderung, die seit Ende des 19. Jahrhunderts die Diskussion um die sozial gerechte Reform der Geldstrafe immer begleitet hat, erfüllt worden. Für die sogenannten geldstrafenimmunen Personengruppen, d. h. für Personen, die aufgrund ihrer Armut nicht mit einer Geldstrafe zu erreichen sind, wurde eine Alternative implementiert. Einkommensarme Geldstrafenschuldner können diese nun abarbeiten. Wurde die Implementierung der freien Arbeit mit dem Argument propagiert, auf diese Weise könne man die Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden, so konnte in dieser Untersuchung gezeigt werden, dass dies nicht gelungen ist und eine erhebliche Anzahl Personen weiterhin die Ersatzhaftstrafe abbüßt.
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Wilde, F. (2016). Die freie Arbeit als Alternative zur Geldstrafe. In: Armut und Strafe. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 27. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11486-2_5
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