Zusammenfassung
Ein wesentliches Ziel der modernen Strafrechtspflege seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts war die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe zugunsten der Geldstrafe. Die Geldstrafe stößt jedoch wie dargestellt bei der Bestrafung der Armen auf Probleme: Geldstrafen, die auch für Arme bezahlbar sind, werden von der herrschenden Meinung als nicht angemessene, zu geringe Strafen angesehen. Die rechtlich geltende Alternative, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe, gilt dagegen als unangemessen harte Bestrafung. Ein Absehen von der Vollstreckung einer Strafe kommt ebenfalls nicht in Betracht. In diesem Dilemma kommt nun die sogenannte „freie Arbeit“ als Sanktions- bzw. Vollstreckungsalternative ins Spiel: Sie soll ein gleichwertiges Ersatzmittel zur Geldstrafe darstellen und damit eine kriminalpolitische Lösung des Dilemmas ermöglichen. Derjenige, der kein Geld zur Tilgung hat, erhält die Möglichkeit, die Strafe abzuarbeiten.
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Wilde, F. (2016). Von der Arbeitsstrafe zur freien Arbeit. In: Armut und Strafe. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 27. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11486-2_3
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