Zusammenfassung
Rudi Schmidt skizziert in seinem Beitrag die bis in die Industrialisierung zurückreichende Geschichte der Angestellten und spiegelt sie mit der soziologischen Auseinandersetzung zum Thema. Im Zentrum seiner Analyse steht die Differenz zwischen subjektiven Reflexionen der Angestellten als besondere Beschäftigtengruppe und ihren objektiven Bedingungen als Lohnarbeitern. Diese Differenz wurde lange Zeit durch Statusprivilegien gestützt. Zwar sind diese inzwischen weitgehend abgebaut worden, doch sind nach Einschätzung von Rudi Schmidt die besonderen Interessen und Deutungen der Angestellten nach wie vor handlungsrelevant in den Betrieben. Die Suche nach den Ursachen dafür muss seiner Einschätzung nach bei den Unterschieden in den Arbeitsbedingungen, also im stofflichen Charakter der Tätigkeiten, in den unterschiedlichen Positionen in der betrieblichen Hierarchie, in den Qualifikationen und in der damit verbundenen Stellung in der Konkurrenz ansetzen.
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Die Darstellung umgreift einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren, nicht nur, weil das Phänomen ‚Angestellte‘ schon so lange in der kapitalistischen Welt ist, sondern weil auch die sozialwissenschaftliche Beschäftigung damit schon so lange andauert. Es versteht sich von selbst, dass in einem kurzen Übersichtsartikel keine Vollständigkeit beim Referat der kontroversen Deutungen angestrebt wird und durchaus selektive Akzente gesetzt werden.
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Beschäftigte: 1850: 49, 1860: 150, 1867: 192 (Kocka 1981, S. 24).
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Ab 1874 erhielt bei Siemens jeder ‚Beamte‘ 14 Tage Urlaub im Jahr, den Arbeitern wurde erst 1909 ein teilweise bezahlter Urlaub von einer Woche zugestanden (Kocka 1981, S. 40).
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Angestellte sind in diesem Begriff des Arbeiters immer mitgedacht.
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Das sind Verkäufer, Lageristen, Kontoristen, Buchhalter, Reisende, aber auch Bank- und Versicherungsbeamte, Buchhandlungsgehilfen etc. (Potthoff 1925, S. 1091).
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„Eine energische Interessenvertretung der Klasseninteressen gegenüber den Prinzipalen waren sie bis vor kurzem nicht und sind es auch jetzt nur teilweise, schon weil sie wesentlich von den höher stehenden Kommis gebildet werden, bei diesen aber ein so ausgesprochener Klassengegensatz gegen die Prinzipale nicht besteht. Sind doch sogar vielfach Prinzipale Mitglieder der Vereine, deren Einfluß freilich neuerlich zurückgedrängt wird“ (Rathgen 1911, S. 1285).
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Die daran interessierten Verbände schlossen sich 1902 zum ‚Hauptausschuss für die staatliche Pensionsversicherung‘ zusammen.
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Diese Vermutung lag nahe, weil nach einer Untersuchung des Reichstags die Gleichstellung mit Beamten einen Versicherungsbeitrag von 19 % der Bezüge ausmachte, was als zu teuer erachtet wurde. Das schließlich vereinbarte System kostete 8 % (Düttmann 1923: 308 f.).
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In dieser sehr breit angelegten, weitgehend standardisierten schriftlichen Befragung von Arbeitern und Angestellten wurde auf Basis von 584 erhaltenen Fragebögen versucht, Auskunft über kulturelle, soziale und politische Einstellungen und über viele Aspekte der alltäglichen Lebensführung zu gewinnen. Von den 271 Fragen entfielen nur ca. 50 auf Beruf und Arbeitswelt.
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(Neundörfer 1961, S. 18; Speier 1977, S. 152 ff.; Kocka 1981, S. 149; Fehrmann und Metzner 1981, S. 86 ff.) Von Wehler (2010, S. 730) wird ein überproportionaler Anteil von Angestellten unter den Wählern und Mitgliedern der NSDAP unter Verweis auf neuere Forschungen bestritten. Vermutlich hängt die Differenz mit dem Messzeitpunkt zusammen. Die Angaben der vorstehend genannten Autoren beziehen sich auf die Zeit Ende der 20er Jahre, die der neueren Forschung auf die Zeit von 1933, in der auch viele Arbeiter zur NSDAP überliefen. Ähnlich kritisch argumentiert schon Neuloh 1966, S. 34 f.; ebenso Kadritzke 1995, S. 318 f.
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Claessens et al. (1959) haben eine dazu parallel angelegte Erhebung über die betriebliche Arbeitsplatzverteilung von Arbeitern und Angestellten in mehreren Branchen der gewerblichen Wirtschaft auf Basis eines zehnstufigen Funktionsgruppenkatalogs durchgeführt, deren Ergebnis die weitgehende Vergleichbarkeit der beiden Statusgruppen im unteren und mittleren Bereich hinsichtlich Qualifikation, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit und Arbeitsverdienst gewesen ist. Diese systematische Deskription des betrieblichen Funktionswandels in den Arbeitsplatzstrukturen, die zur Versachlichung der als ‚gängig‘ erachteten Statusdifferenz beitragen sollte, wurde allerdings wenig beachtet, vermutlich wegen des weitgehenden Verzichts auf theoretische Einordnung der Ergebnisse.
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So auch Bahrdt (1972, S. 127) in seiner Bemerkung von der „merkmalslose(n) Bürgerlichkeit der Angestellten“.
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Der „dienstbeflissene(n) Soziologe(n) Ludwig Neundörfer“ (Wehler 2010, S. 746) half im Krieg bei der Erstellung des gigantomanischen ‚Generalplan Ost‘, der eine deutsche Besiedlung bis an den Ural und einen Genozid von Millionen Russen vorsah.
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Eine ähnliche Bedeutung in der angestelltensoziologischen Diskussion bis in die 60er Jahre wie Croner hat auch das 1955 auf Deutsch erschienene Buch von Mills.
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Allerdings erschwert die Tempusdifferenz zwischen dem Tabellenkopf, der im Futur formuliert ist (Frage: „Wird … beeinflußt?“), und damit eine Erwartung ausdrückt, und den Antwort-Items, die im Perfekt, also als Resultat formuliert sind („gehoben – gleichgeblieben – gesunken“), die Interpretation. Die in der Frage ausgedrückte Erwartung dürfte, aus dem Kontext geschlossen, plausibler sein. Die karge Auskunftsbereitschaft über die angewandten Methoden ist charakteristisch für viele empirische Erhebungen aus der Frühzeit der Bundesrepublik. Im Abschnitt ‚Methode und Ansatz‘ geben Jaeggi und Wiedemann (1963, S. 3) nur preis, dass sie vier Einzelfallstudien durchgeführt haben. Wir erfahren nichts über Auswahl und Struktur der Betriebe, die Anlage der Fallanalyse, nichts über die Auswahl der Befragten, das eingesetzte Erhebungsinstrument, die Auswertung usw. Aus den Tabellen erfährt man noch, dass die Fallstudien im Maschinenbau, in einer Versicherung und in einer Bank stattgefunden haben und 229 Angestellte befragt worden sind.
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Und dennoch haben sie den irreführenden Titel auf den Buchdeckel gesetzt. Ihr Beispiel zeigt, dass es nicht immer ratsam ist, der Prägnanz des Verlagsmarketing die begriffliche Prägnanz zu opfern.
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Weil aus dieser Position heraus „die Soziologie der Angestellten als wissenschaftlicher Prozeß der Selbsttäuschung und Täuschung“ betrachtet wurde (Kadritzke 1982, S. 221), konnte man damals den Vorschlag machen, „die Soziologie der Angestellten aus dem Kreise der theoretisch gehaltvollen, empirisch fruchtbaren Teildisziplinen auszuschalten“ (a. a. O., S. 220).
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Bei deren theoretischer Begründung bezogen wir uns nicht auf den Marxschen Begriff des Kapitals im Allgemeinen, wie er im ersten Band seiner Hauptschrift dargestellt wird, sondern auf die im siebenten Abschnitt des dritten Bandes entwickelten Bewegungsformen des Kapitals im Besonderen, gewissermaßen an der ‚Oberfläche‘ des Kapitals, der Ebene der Konkurrenz der Einzelkapitale, der Lohnarbeiter und Bodeneigner. In ihnen verkehren sich die Verteilungsformen des Neuwerts in die Entstehungsgründe und fundieren somit die Vorstellungen und spezifischen Interessen der Privateigentümer der jeweiligen Revenuequellen, die sie in Konflikt und partieller Kooperation unter den Bedingungen allgemeiner Konkurrenz zu realisieren trachten. Dieses genuin marxistische Konzept (s. dazu Marxistische Gruppe 1973) haben wir auf Wunsch des damaligen Projektleiters Werner Mangold verbal camoufliert, weil er befürchtete, damit in der DFG auf Ablehnung zu stoßen. Es findet sich denn auch kein einziger expliziter Marxbezug im Text. Einem der Gutachter, Max Kaase, blieb das nicht verborgen, und er bemängelte dies als Vulgärmarxismus, womit er auf nicht intendierte Weise gar nicht so Unrecht hatte, schließlich handelte es sich bei der Verdoppelung des Lohnarbeiters in ‚Bourgeois‘ und ‚Citoyen‘, also Privateigentümer (der Revenuequelle Arbeit) und Staatsbürger um die analytische Transparenz des systematisch erzeugten Scheins der Einheit der allgemeinen Interessen und ihrer revenuequellenspezifischen (d. h. klassenspezifischen) Differenz als Handlungsgrundlage der empirischen Subjekte, vulgo: des gemeinen Arbeitnehmers.
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Befragt wurden mittels themenzentrierter Intensivinterviews 183 männliche Industriearbeiter in zwei großen, hinsichtlich Konfliktgeschichte, Mitbestimmungsniveau und gewerkschaftlichem Organisationsgrad kontrastierenden Metallbetrieben, die zwischen 21 und 55 Jahren alt und verheiratet waren, womit wir eine gewisse Homogenität der außerbetrieblichen Lebenssituation sicher stellen wollten. Die vollständig transkribierten zwei- bis dreistündigen Interviews wurden kategorial und hinsichtlich typischer Argumentationsmuster ausgewertet und dann zu Syndromen und Orientierungen verdichtet.
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Der Terminus bezieht sich auf den Doppelcharakter der Lohnarbeit als abstrakt-allgemeiner (Wert bildender) und konkret-nützlicher (Gebrauchswert schaffender) Arbeit, eine analytische Unterscheidung von Marx (Kapital I/5), die in der Theoriediskussion bis dahin als empirisch fruchtbare Kategorie noch keine Rolle gespielt hatte (Kudera et al. 1979, Kudera et al. 1983, Anm. 8). Identifikation mit dem konkret-nützlichen Aspekt von Arbeit ist daher nicht Quelle bzw. Ausdruck von Fachborniertheit, sondern notwendige Bedingung, um die Arbeit sachgerecht ausführen zu können. Mit der Rigidität des betrieblichen Zeitregimes sorgt der Verwertungscharakter von Lohnarbeit schon dafür, dass sich der Produzentenstolz nicht verselbständigt.
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Eine Weiterentwicklung dieses Ansatzes findet sich bei Schmidt und Trinczek 1999
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Siehe hierzu die Beiträge in Schmidt, Gergs und Pohlmann 2002 und den Aufsatz von Kotthoff in diesem Band.
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Schmidt, R. (2016). Zur Geschichte der Angestellten und der Angestelltensoziologie. In: Haipeter, T. (eds) Angestellte Revisited. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11233-2_2
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