Es bleibt spannend. Auf der einen Seite werden die Interessenverbände weiter daran arbeiten, die Regelung des § 133 InsO zu verkürzen. Sie verfolgen das Ziel, die Anfechtungsmöglichkeiten (deutlich) einzuschränken. Hierzu ist von der politischen Seite her weiter damit zu rechnen, dass diese Interessen unterstützt werden. Ob (jedenfalls in absehbarer Zeit) Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, kann nicht mit Gewissheit festgestellt werden. Auf der anderen Seite wird die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung eine weitere Entwicklung nehmen. Die neuerlichen Tendenzen bei der tatrichterlichen Gesamtbetrachtung gemäß § 286 ZPO im Hinblick auf den bargeschäftsähnlichen Charakter weisen insofern den Weg. Es wird zu beobachten sein, welchen Weg die Entwicklungen nehmen werden.