Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag zeigt an der Zürcher Schulreform von 1959, wie und weshalb sowohl die Leistungsdifferenzierung auf der Sekundarstufe I durch eine Neudefinition der Schulformen als auch die Geschlechterdifferenzierung durch neue Lehrpläne bzw. Lektionentafeln verstärkt wurden. Diese Verstärkung der doppelten Differenz war einerseits motiviert durch die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit aufgrund steigenden Bildungsbedarfs bzw. steigender Bildungsnachfrage, andererseits durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Nützlichkeitserwartungen im Hinblick auf einen stark geschlechtersegregierten Arbeitsmarkt. Das auf reformpädagogischen Arbeitsschulideen aufbauende Konzept des „Unterrichts auf werktätiger Grundlage“ (Stieger) legitimierte dabei sowohl die Verstärkung der Leistungsdifferenzierung als auch diejenige der Geschlechterdifferenzierung.
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Notes
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Diese Formulierung findet sich bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates 1848 fast wörtlich in der Bundesverfassung wieder und wurde dadurch für das Gebiet der gesamten Schweiz verbindlich: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familie oder Personen“ (BV 1848, Art. 4).
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Der Staatsrechtler His führte die Durchsetzung eines „illiberalen Schulsystems“ im Sinne der staatlichen Schulhoheit und -organisation auf den Umstand zurück, dass die katholische Kirche die „potestas magisterii“ für sich in Anspruch nahm. Nur der Staat, der die „politische Umwälzung“ mit einer weitreichenden „Kulturaufgabe“ verband und Staats- und Schulpolitik als Einheit definierte, konnte diesem kirchlichen Anspruch aus damaliger liberaler Sicht entsprechend entgegenwirken (His 1929, S. 454/457).
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Im Folgenden wird auf diese ältere Unterscheidung von Heckhausen zurückgegriffen, weil er schon früh im deutschsprachigen erziehungswissenschaftlichen Diskurs auf die Probleme eines allgemeinen Redens von Chancengleichheit oder -gerechtigkeit hingewiesen hat und weil seine funktionale Dreiteilung nach wie vor ein taugliches und trennscharfes Begriffsinstrumentarium für Bildungspolitikanalysen darstellt. Selbstverständlich ist die sozialphilosophische Diskussion über Zuteilungsgerechtigkeit, vor allem Bezug nehmend auf den Grundlagentext moderner Gerechtigkeitstheorien von John Rawls, maßgeblich weitergeführt worden, insbesondere im Disput zwischen liberalen und kommunitaristischen Grundpositionen (vgl. insbesondere Rawls 1979/1971; Walzer 1992/1983; und unter vielen anderen: Brumlik und Brunkhorst 1993; Mulhall und Swift 1992; als Überblick: Müller 2014).
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Die Lehrplananalysen erfolgten im Rahmen des Sinergia-Nationalfondsprojekts „Transformation schulischen Wissens seit 1830“ (Laufzeit 2013–2015), in dem im Zürcher Teilprojekt die Entwicklung der Lehrpläne und der Lehrplandiskurse für ausgewählte Schweizer Kantone untersucht werden. Die Geschlechterdifferenzierung lässt sich anhand der bislang analysierten normativen Quellen zwar rekonstruieren, für weiterreichende Erklärungen müssen jedoch auch die bildungspolitischen Debatten untersucht werden.
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Gemeint ist Unterricht während des ganzen Jahres und nicht nur im Winter sowie Unterricht an allen (sechs) Wochentagen.
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Robert Seidel (1850–1933) aus Kirchberg (Sachsen/D), engagiert in der Arbeiterbewegung und als Redakteur in der sozialistischen Presse, erwarb 1880 ein Zürcher Primarlehrdiplom und bildete sich anschließend zum Sekundarlehrer weiter; Sekundarlehrer in Mollis 1884–1890; ab 1905 Privatdozent an der Eidgenössisch Technischen Hochschule in Zürich, ab 1908 auch an der Universität Zürich; Legislativämter in der Stadt und im Kanton Zürich sowie im Nationalrat. Robert Seidel setzte sich früh für die Arbeitsschulidee ein (vgl. Seidel 1885) und reklamierte gegen Kerschensteiner die „Vaterschaft“ der Arbeitsschule für sich (Seidel 1921) (vgl. Historisches Lexikon der Schweiz 2012, Bd. 11, S. 412 f.).
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Aus der Werkschule entstand 1959 im Kanton Zürich die Realschule, die sich als mittleres Anspruchsniveau zwischen Oberschule und Sekundarschule etablierte.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
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Criblez, L., Manz, K. (2016). „Unterricht auf werktätiger Grundlage“ oder: Die Konstruktion einer doppelten curricularen Differenz durch Geschlechter- und Leistungsdifferenzierung in den Stundentafeln der Zürcher Sekundarstufe I. In: Groppe, C., Kluchert, G., Matthes, E. (eds) Bildung und Differenz. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10003-2_10
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