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Theorie und Funktion der Zertifizierung am Beispiel ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“

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Zusammenfassung

Die erste ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“ wurde 1996 als „Zertifizierungsnorm“ verabschiedet. Seitdem hat sie eine gewisse Bedeutung und Verbreitung vor allem im Rahmen globalisierter Wirtschaftsbeziehungen erfahren. In diesem Beitrag werden Nutzen und Wirkung der Zertifizierung am Beispiel der ISO 14001 beleuchtet. Neben dem Nutzen der Einführung eines Umweltmanagementsystems an sich liegt die wesentliche Wirkung der Zertifizierung darin, durch glaubwürdige Zertifikate aufwändige Informationsaktivitäten zur Ermittlung des Umweltverhaltens von Organisation reduzieren zu können. Es wird der Frage nachgegangen, wie ISO 14001-Zertifizierungen organisiert sind, um das notwendige Vertrauen in die Zertifikate mit Blick auf die Erfüllung der versprochenen Leistung, die Integrität und Kompetenz der handelnden Personen und die Funktion, Kontroll- und Überwachungsmechanismen des Zertifizierungssystems zu erlangen.

Der Autor widmet diesen Beitrag seinem Freund und Kollegen Wolfgang Guhle, mit dem er seit 1993 in insgesamt über 20 Jahren an der Entwicklung von Umweltmanagementsystem-Standards in DIN Normenausschüssen und im deutschen Umweltgutachterausschuss zusammenarbeiten durfte.

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Notes

  1. 1.

    „ISO 14001“ soll in diesem Beitrag für die „DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 14001:2015)“ stehen, wenn keine spezifischen Hinweise auf andere Fassungen erfolgen; „Umweltmanagementsystem“ wird z. T. auch mit UMS abgekürzt.

  2. 2.

    DIN steht für „Deutsches Institut für Normung e.V.“; NAGUS für „Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes“; AA2 UA1 für den Unterausschuss 1 „Umweltmanagementsysteme“ des Arbeitsausschusses 2. Der Autor ist Beiratsmitglied des DIN NAGUS und stellvertretender Obmann des DIN NAGUS AA2, der heute als NA172−00−02AA bezeichnet wird.

  3. 3.

    Das europäische „Öko-Audit“ trat per EG-Verordnung 1995 in Kraft, wurde im Rahmen der ersten Revision im Jahr 2001 in EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) umbenannt und beinhaltet seitdem die UMS-Anforderungen der ISO 14001.

  4. 4.

    Zu nennen sind insbesondere die neue Struktur, die der so genannten „ISO High Level Structure“ folgt, sowie neue Anforderungen hinsichtlich Kontext- und Stakeholderanalyse und des Risikomanagements sowie Konkretisierungen bei Planung, Ablauflenkung und Überwachung z. B. hinsichtlich so genannter Lebenswegbetrachtungen und des Einsatzes so genannter Umweltleistungskennzahlen.

  5. 5.

    Siehe auch den Beitrag „Zertifizierung, Auditierung, Akkreditierung – Einführung in die Funktionsweise von Konformitätsbewertungssystemen und die verwendeten Begriffe“ (Loew) dort insbes. Abb. 1 und Tabelle 1.

  6. 6.

    Eine Kosten-Nutzen-Saldierung kann nur annähernd erfolgen, weil vor allem der (zukünftige) Nutzen des Umweltmanagementsystems und/oder dessen Zertifizierung vielfältiger und schwer erfassbarer Natur sind.

  7. 7.

    Wenn im Folgenden von Audit ohne weitere Spezifizierung die Rede ist, ist ein Zertifizierungsaudit gemeint.

  8. 8.

    Diese Einteilung ist angelehnt an die in anderem Zusammenhang verwendete Systematik: vgl. Glatzner (1990) – und die dort angegebene Literatur.

  9. 9.

    Grundsätzlich werden in der Normung die sog. interessierten Kreise zur Mitarbeit eingeladen; die Gründung des DIN NAGUS erfolgte zudem auf Basis einer Vereinbarung des DIN mit der Bundesregierung 1992, in der die interessierten Kreise bestimmt sind, für die auf der ersten Sitzung eine bestimmte Sitzverteilung festgelegt wurde.

  10. 10.

    Als Mitarbeiter und stellvertretender Obmann sowohl der für das Umweltmanagement als auch für das Energiemanagement zuständigen NAGUS-Ausschüsse war der Verfasser bestrebt, die jeweiligen Vorzüge des einen Management-Standards in die Entwicklung des anderen einzubringen.

  11. 11.

    Ein „Umweltmanagement-Handbuch“ wird von der IS0 14001 nicht gefordert.

  12. 12.

    Im Folgenden auch kurz ISO/IEC 17021-1.

  13. 13.

    Vgl. ebenda; einen Ausschuss in der Zertifizierungsstelle zur Sicherstellung ihrer Unparteilichkeit, der u. a. eine diesbezügliche jährliche Bewertung der Zertifizierungen durchzuführen hat, gab es als explizite Anforderung nur bis zur Revision der ISO/IEC 17021:2011 im Jahr 2015.

  14. 14.

    Anders sieht es übrigens nach Erfahrung des Verfassers als so genannter Witness-Auditor dann aus, wenn der Zertifizierungs-Auditor bzw. Umweltgutachter selbst auf dem Prüfstand steht und dann bei seiner Arbeit das Umweltmanagementsystem der Organisation „strenger“ auditiert und bewertet; Witness-Audits sind entsprechend bei den zu auditierenden Organisationen nicht sehr beliebt.

  15. 15.

    Die Anforderung, ein öffentliches Register über die durchgeführten Zertifizierungen zu führen, gab es bis zur Revision der ISO/IEC 17021:2011 im Jahr 2015 und ist seitdem nicht mehr vorgeschrieben; allerdings war diese Pflicht in der Praxis der Zertifizierungsstellen häufig nicht erfüllt worden, wie eine Untersuchung des Verfassers 2013 ergab.

  16. 16.

    Bis zur Revision der ISO/IEC 17021:2011 durften Zertifizierungszeichen nicht auf Produkten oder Produktverpackungen verwendet werden; mit der ISO/IEC 17021-1:2015 wurde die produktnahe Verwendung eines "statements" zum zertifizierten Managementsystem geregelt und damit erlaubt.

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Glatzner, L. (2016). Theorie und Funktion der Zertifizierung am Beispiel ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“. In: Friedel, R., Spindler, E. (eds) Zertifizierung als Erfolgsfaktor. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09701-1_21

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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  • Online ISBN: 978-3-658-09701-1

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