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Der Verfassungsschutz im Politikfeld der Inneren Sicherheit zwischen politischen und administrativen Legitimationsanforderungen

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Verfassungsschutz

Part of the book series: Studien zur Inneren Sicherheit ((SZIS,volume 21))

Zusammenfassung

Die institutionelle Aufgabe des Verfassungsschutzes als ‚Inlandsgeheimdienst‘ ist der „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder“ (§ 1 Abs. 1 BVerfSchG) sowie die Spionageabwehr (Daun: 64). Sie gleiche allerdings eher einer Mission (ebd.) als einem konkreten Handlungsauftrag. Aus einer empirisch angeleiteten Beobachtung lässt sich die Teilfunktion des Verfassungsschutzes im Politikfeld auf die Herstellung von Informationen zur Sicherheitsgewährleistung festlegen.

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Notes

  1. 1.

    Das Trennungsgebot bezieht sich auf den ‚Polizeibrief‘ als einem Schreiben der Militärgouverneure der drei Westmächte an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates vom 14. April 1949. Es regelt die Struktur der Sicherheitsbehörden des Bundes und insbesondere auch, dass die deutschen Geheimdienste keine Polizeibefugnisse haben sollen (Kutscha 2006, S. 338).

  2. 2.

    Dies geschieht in der Regel durch zwei Akteurskoalitionen, die beide Werte in den politischen Prozessen gegeneinander in Stellung bringen (grundlegend: Sabatier und Weible 2007; in Anwendung auf das Politikfeld der Inneren Sicherheit vgl. Lanfer 2014; Sack 2013). Hieraus folgt, dass sich die Erwartungen und Interessen der verschiedenen politischen, administrativen und zivilgesellschaftlichen Akteure in den Policy-Prozessen zur Problemdefinition, Programmformulierung, Implementation und Evaluation relativ klar auf einer der beiden Werte beziehen.

  3. 3.

    Ausführlich hierzu am Beispiel der Polizei: Lanfer (2014), Lanfer (2012), Lanfer und Lange (2011).

  4. 4.

    Durch die Erweiterung des Mehrebenensystems im Politikfeld in Richtung einer kommunalen und europäischen Sicherheitsherstellung zeigt sich, dass verstärkt auch privatwirtschaftlich oder bürgerschaftlich organisierte Sicherheitsleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu etwa Eick (2008), Wehrheim (2012), Lange (2011). Dieser strukturelle Wandel hat jedoch noch nicht solche Ausmaße erreicht, dass die beschriebenen typischen Ausprägungen des Implementationsarrangements abweichende Werte annehmen.

  5. 5.

    Dies wird insbesondere ersichtlich, wenn im politischen System der Erfolg politischer Programme zunehmend an Bedeutung gewinnt. Eine Folge hiervon ist die Ausweitung vielfältiger Koordinationen und Kooperationen zwischen verschiedenen Organisationen innerhalb und zwischen Politikfeldern auf und zwischen verschiedenen politischen Ebenen. Diese Governance-Netzwerke betonen vor allem die Leistungsfähigkeit von politischen Strukturen, die sich in der Regel auf verhandlungs- und abstimmungsbezogenen Interaktionen zwischen einflussstarken Akteuren aus Politik, Verwaltung und organisierter Interessenvertretung beschränken. Die hierdurch anvisierte Leistungssteigerung nimmt gleichzeitig eine geringere Transparenz und Pluralität von (parlamentarischer) Politik in Kauf. Aus dieser Perspektive kompensiert die Output-Legitimation die Formen der Input-Legitimität und führen zu einem eigentümlichen Demokratiedefizit: Die Government- und Governance-Strukturen „reduzieren Partizipation funktionalistisch und formalistisch darauf, was diese zu einer ‚effektiven‘ Problemlösung beitragen könnte. Machtasymmetrien und Herrschaftsstrukturen bleiben ausgeblendet.“ (Kohlstruck 2013, S. 121)

  6. 6.

    Allgemein hierzu Luhmann und Schnorr (1979, S. 133): „Von Technologie kann (oder sollte) man erst dann sprechen, wenn ein Verhalten in seiner relationalen Struktur soweit durchsichtig ist, daß es für ändernde Zugriffe offen liegt. Insofern entsprechen sich die Begriffe Autonomie und Technologie, und es wird zu einer Aufgabe einer Reflexion der Autonomie, die Technologie des Systems zu klären. Denn nur wenn die relationale Struktur des Bewirken von Wirkungen hinreichend durchsichtig ist, kann man über Zugriffe auf den Prozeß sinnvoll entscheiden, nur wenn dies möglich ist, kann das System sich steuern.“ In Anwendung auf die öffentliche Verwaltung vgl. Weber (1994).

  7. 7.

    Am GETZ beteiligen sich die folgenden Sicherheitsorganisationen der verschiedenen Aufgabenfelder des Politikfelds der Inneren Sicherheit und Behörden anderer Politikfelder: BKA, Landeskriminalämter, Bundespolizei, Europol, Zollkriminalamt, Generalbundesanwalt, BfV, LäfV, Militärischer Abschirmdienst, die Bundesämter für Migration und Flüchtlinge sowie Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Durch die Kooperation werde die Zusammenarbeit zu den Phänomenbereichen Links- und Rechtsextremismus/-terrorismus, Ausländerextremismus, Spionageabwehr und Proliferation gebündelt (Bundesamt für Verfassungsschutz 2015).

  8. 8.

    So prominent Leggewie und Meier 2012 und in diesem Band; als Überblick über Kritik und Reformforderungen vgl. auch die Beiträge im erweiterten Tagungsband der Heinrich Böll Stiftung Sachsen (2013) „Wer schützt die Verfassung?“

  9. 9.

    In diesem Sinne kann verhindert werden, dass ‚Datenfriedhöfe‘ entstehen, sodass die Datenerhebung an sich unverhältnismäßig wäre (Gusy 2012a, S. 231). Nach Friedel (2013, S. 175) sind beispielsweise die erheblichen Leistungsdefizite im LfV Sachsen durch unzureichende Auswertungen einer Vielzahl an bestehenden Informationen über einzelne Personen und Ereignisse entstanden. Dies liege an der fehlenden Analysefähigkeit durch unqualifiziertes Personal.

  10. 10.

    Das strategische Controlling darf aber nicht als eine Steuerung des BfV missverstanden werden. Es ist vielmehr eine koordinierende Funktion, die im Einvernehmen und Kooperation mit den LfÄ gewährleistet werden muss. Nach Friedel (2013, S. 175) bleibt festhalten, dass eine effektiver Arbeit des Verfassungsschutzes Orts- und Milieukenntnis der LäfV benötigt, eine legitime Struktur durch die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft gefördert wird und eine dezentrale Struktur des Verfassungsschutzes auch eine Vielfalt von entsprechend dezentralen Kontrollstrukturen mit sich bringt.

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Lanfer, J., Lange, HJ. (2016). Der Verfassungsschutz im Politikfeld der Inneren Sicherheit zwischen politischen und administrativen Legitimationsanforderungen. In: Lange, HJ., Lanfer, J. (eds) Verfassungsschutz. Studien zur Inneren Sicherheit, vol 21. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09617-5_8

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