Zusammenfassung
Im Folgenden wird die rechtliche Legitimation in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen thematisiert. Gefährdungsbeurteilung ist keine Kür, sondern Gebot. Dies wird nicht nur durch das ArbSchG, sondern durch weitere Regelungen untermauert. Jedoch finden sich derzeit noch Schlupflöcher, die zur Vernachlässigung führen, da es keine belastbare rechtliche Erklärung für Fragen der Haftung gibt, falls eine Missachtung vorliegt. Auch sind noch keine Präzedenzfälle bekannt, bei denen es zur Sanktionierung gekommen ist. Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften wird in Studien von Führungskräften als fördernder Umsetzungsfaktor aufgeführt.
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Notes
- 1.
Das Forschungsprojekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ soll eine wissenschaftliche Standortbestimmung ermöglichen (F 2353 der BAuA) (Projektlaufzeit von 2014 bis etwa 2016).
- 2.
- 3.
Die Datenbank BGVR ermöglicht eine Recherche im gesamten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (BGV, BGR, BGI und BGG; siehe http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/bgvr-verzeichnis ).
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Treier, M. (2015). Rechtsgrundlagen. In: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. essentials. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08019-8_3
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