Zusammenfassung
In einzelnen Ländern haben sich aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen unterschiedliche Rechnungslegungssysteme herausgebildet. Für die jeweilige Ausgestaltung ist dabei nicht zuletzt die Rechtstradition eines Landes entscheidend. Während die Rechnungslegungsnormen des HGB traditionell der kontinentaleuropäischen Rechtstradition („code law“) folgen, orientieren sich die International Financial Reporting Standards (IFRS) an der angloamerikanischen Rechtstradition („common law“/„case law“). Dabei betonen Rechnungslegungssysteme in der kontinentaleuropäischen Tradition vor allem den Gläubigerschutz (durch eine vorsichtige Gewinnermittlung), d. h. die Interessen der Fremdkapitalgeber; jene in der angloamerikanischen Tradition betonen dagegen die Informationsinteressen der Eigenkapitalgeber. Diese unterschiedliche Ausrichtung gründet auf der Tatsache, dass Unternehmen in Kontinentaleuropa bei der Außenfinanzierung hauptsächlich auf Maßnahmen der Kreditfinanzierung (Banken) zurückgegriffen haben. In Großbritannien und den USA hat die Finanzierung über Kapitalmärkte hingegen eine größere Bedeutung als in Kontinentaleuropa..
Notes
- 1.
Bis zum Jahr 2003 wurde diese Sammlung unter dem Oberbegriff IAS geführt.
- 2.
Unter Standardsetter sind Gremien zu verstehen, welche Anleitungen für die Rechnungslegungnach IFRS erarbeiten und dem Gesetzgeber vorschlagen.
- 3.
Eine Anwendung der Fair-Value-Option ist im Wesentlichen für drei Arten von Finanzinstrument enerlaubt (IAS 39.11A). Dazu zählen „hybride Finanzinstrumente, die gemäß IAS 39.11 aufzuspalten wären und deren eingebettetes Derivat die Zahlungsreihe des Finanzinstruments wesentlich beeinflusst, Finanzinstrumente, deren ergebniswirksame Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert helfen würde, eine bewertungsbedingte Verzerrung zu vermeiden, und Finanzinstrumente, die in einem Portfolio von ähnlichen Instrumenten auf Basis ihres beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden" (Pellens et al. 2014, S. 577f.).
- 4.
Andere Standards, die in diesem Zusammenhang relevant sind, stellen etwa IAS 11 (drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen), IAS 12 (tatsächliche und latente Steuerschulden), IAS 17 (Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen), IAS 19 (Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer), IAS 39 (finanzielle Verbindlichkeiten), IFRS 3 (Bilanzierung von Eventualschulden und -vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb) und IFRS 4 (Versicherungsverträge) dar.
- 5.
Im Folgenden wird die Bezeichnung „Goodwill” statt „derivativer Geschäfts- oder Firmenwert” verwendet.
Bibliographie
Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J./Sellhorn, T.: Internationale Rechnungslegung. IRFS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe. Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudien. 9., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2014
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Thommen, JP., Achleitner, AK., Gilbert, D.U., Hachmeister, D., Kaiser, G. (2017). Rechnungslegung nach IFRS. In: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07768-6_20
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