Zusammenfassung
Einbürgerung kann definiert werden als Prozess und Akt des Mitgliedschaftserwerbs in der politisch-rechtlich selbständigen Gebietskörperschaft eines Staates. Einbürgerung ist Staatsangehörigkeitserwerb. Staatsangehörigkeit ist quasi eine Vertragsbeziehung mit Rechten und Pflichten zwischen Individuum und Staat. Einbürgerung als Staatsangehörigkeitserwerb unterscheidet sich von Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt, sei es auf der Basis von Abstammung (ius sanguinis) oder auf territorialer Basis (ius soli). Eine neue Staatsangehörigkeit kann an die Stelle einer bisherigen treten oder zusätzlich zur bisherigen erworben werden; bei bisher staatenlosen Personen bedeutet Einbürgerung überhaupt erst die Begründung einer Staatsangehörigkeit.
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Heckmann, F. (2015). Strukturelle Integration: Einbürgerung. In: Integration von Migranten. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06980-3_7
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