Das Gesetz über den Gebrauch der französischen Sprache („Loi relative à l’emploi de la langue française“), welches auch als „Loi Toubon“ (nach dem damaligen französischen Kulturminister Jacques Toubon benannt) bezeichnet wird, regelt den Schutz französischer Verbraucher sowie der Arbeitnehmer, indem es die Anwendung der französischen Sprache zwingend vorschreibt. Stellenanzeigen, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Informationen für Arbeitnehmer, Kündigungen, Festlegung der jährlichen Ziele usw. sind demnach in französischer Sprache zu verfassen. Anglizismen sind zu vermeiden. Kann man sie nicht umgehen, ist zumindest aber eine französische Übersetzung in Klammern beizufügen.

FormalPara Beispiel

In einer Stellenanzeige wird ein/‐e „Salesmanager/Salesmanagerin“ gesucht. Die französische Übersetzung sollte zumindest in Klammern beigefügt werden, also „Salesmanager (responsable des ventes)“.