Krankenhäuser stehen, wie andere Einreichungen des Gesundheitswesens in Deutschland auch, unter enormem Kostendruck. Ein Grund hierfür liegt in dem vor einem guten Jahrzehnt eingeführten Abrechnungssystem auf Basis sogenannter Diagnosis Related Groups, kurz: DRGs (InEK, 2014). Verkürzt gesagt werden aufgrund von Haupt- und Nebendiagnosen Pauschalen für einzelne Fälle vergütet, nicht der tatsächliche Aufwand. Zugrundegelegt wird dabei, neben der DRG und anderen personenbezogenen Faktoren, eine untere und obere Verweildauer, deren Überschreitung nur zu einer geringen (nicht kostendeckenden) Erhöhung der Pauschale führt.