Zusammenfassung
In Kapitel 28 zeigt Prof. Dr. Kaiser, dass die Durchführung einer Geschäftsplanung mit zentralen und dezentralen Planungsbeteiligten einen detaillierten Terminplan erfordert. Determiniert wird der Terminplan einerseits von exogen gesetzten Endterminen wie z. B. Vorlage des Geschäftsplans in der Gesellschafterversammlung. Andererseits erfordern bestimmte Planungsteilschritte die Fertigstellung vorgelagerter Planungsteilschritte (Input für einen Planungsteilschritt ist Output eines vorgelagerten Planungsteilschritts, z. B. muss die Absatzmengenplanung vor der Beschaffungsmengenplanung vorliegen). Diese auf dem „kritischen Pfad“ liegenden Planungsteilschritte sind besonders hervorzuheben und in ihrer Planungsdurchführung zu verfolgen, da Verzögerungen in einem Planungsteilschritt sofort zu Terminengpässen bei anderen Planungsteilschritten führen. Sofern die Terminreserven bei den „kritischen“ Planungsteilschritten aufgebraucht sind, verzögert sich die Fertigstellung der Gesamtplanung.
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Nagl, A. (2015). Terminplan. In: Der Businessplan. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05265-2_28
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