Zusammenfassung
„Geschäftsfähigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind für das Bestehen des Einkommensteuerschuldverhältnisses irrelevant. Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit sind lediglich Kriterien für die Art der Einkommensteuerpflicht, nämlich: unbeschränkt, beschränkt oder erweitert unbeschränkt bzw. erweitert beschränkt.“ Allein schon dieses Zitat zeigt nicht nur dem Laien, wie schwierig Steuerrecht gerade bei Auslandsberührung sein kann. Der folgende Beitrag versucht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, indem vor allem grundlegende Definitionen verständlich erläutert und sodann mit einfachen Beispielen veranschaulicht werden. Die Grundsätze des deutschen und thailändischen Steuerrechts sind sehr ähnlich. Auf Besonderheiten und Unterschiede wird jeweils hingewiesen.
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Lorenz, M. (2014). Begrifflichkeiten und ausgewählte Grundsätze des Steuerrechts im Überblick. In: Investment in Thailand. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04970-6_12
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