Skip to main content

Demokratisierung entlang der Pfadentwicklung der EU

  • Chapter
Ein Präsident für Europa
  • 1526 Accesses

Zusammenfassung

Zahlreiche Vertragsänderungen, Erweiterungsrunden sowie europarechtlichen Urteile mit Präzedenzcharakter bezeugen die beachtliche Entwicklung des europäischen Integrationsprojekts. Diese haben in relativ kurzer Zeit zum umfassenden Ausbau eines politischen Systems geführt, dessen Telos jedoch nach wie vor offen bleibt.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 64.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Dies fällt insbesondere im Vergleich mit internationalen Organisationen (wie dem Europarat oder der OECD) einerseits oder klassischen Nationalstaaten (wie der Bundesrepublik Deutschland oder der IV. und V. Republik Frankreichs) andererseits auf, die ebenfalls im Nachkriegseuropa (neu) gegründet wurden, deren Charakter und Verfasstheit aber als internationale Organisation bzw. Staat nicht so tief greifend gewandelt haben, wie es bei den Europäischen Gemeinschaften – von der EGKS in den 1950er Jahren bis zu einer partiell staatsähnlichen politischen Union ab den 1990er Jahren – der Fall ist.

  2. 2.

    Vgl. auch ausführlich bspw.: Fuchs (1999: insb. 161-165); Maurer/Schmidt (2002).

  3. 3.

    Siehe im europapolitischen Kontext bspw.: Fossum (2003).

  4. 4.

    Auch die Europawahlen sehen Moravscik/Sangiovanni in diesem Kontext – aufgrund des sekundären Stellenwertes – kritisch.

  5. 5.

    Siehe insb. die Vierteilung der Sichtweisen zum EU-Demokratiedefizit bei Schäfer (2006), wonach Demokratisierung möglich und erstrebenswert ist (Optimisten), möglich, aber nicht erstrebenswert (Apologeten), erstrebenswert, aber nicht möglich (Pessimisten), und weder möglich noch erstrebenswert (Fatalisten). Die obige Dreiteilung nach Status Quo, intergouvernmental oder supranational ausgerichteten Positionen stellt dagegen die Verfechter einer weiteren Demokratisierung (die entweder eher intergouvernemental oder eher supranationale Ansätze bevorzugen) den „Status Quo“-Standpunkten gegenüber. Status quo erfasst wiederum ungefähr sowohl „fatalistische“ Einstellungen – die EU kann nicht demokratischer werden – als auch „apologetische“ Argumente – die EU soll bzw. muss nicht demokratischer werden.

  6. 6.

    Siehe. zu einem ähnlichen Vorschlag im Bereich der Judikative bspw.: Scharpf (2009).

  7. 7.

    Siehe ausführlicher zu Impulsen zur Einführung einer Direktwahl des Kommissionspräsidenten z. B. von der EU Kommissarin Viviane Redding und dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble bei: Decker (2012b).

  8. 8.

    In den Verträgen deuten bereits einige Bestimmungen dem Wortlaut nach („Wahl“, „Misstrauensantrag“ usw.) auf parlamentarisch-demokratische Regeln an, während das EP bisher anscheinend nicht bereit ist, diese formalen Änderungen konsequenter politisch umzusetzen, weshalb Magnette beispielsweise diesen Zustand als „Fata Morgana des Gemeinschaftsparlamentarismus“ bezeichnet. Siehe Magnette (2001a: 294 ff.).

  9. 9.

    Dies ist insofern kontraintuitiv, als der Begriff der „parlamentarischen Demokratie“ den Eindruck erwecken könnte, es handele sich um ein System, in dem das Parlament dominiert. Somit sagt „parlamentarisch“ – oder ebenfalls „präsidentiell“ – erst einmal wenig über die tatsächliche Macht- und Gewaltenteilung im jeweiligen Regierungssystem.

  10. 10.

    Siehe bspw. bei Linder (2004: 494): „Eigentliche Machtzentren sind die Fraktionen hingegen nicht: Da kein Misstrauensvotum die Regierung stürzen kann, braucht es auch keine Fraktionsdisziplin zur Erhaltung der Regierungsmacht. (…) Ähnlich wie im Präsidialsystem der USA genießt das schweizerische Parlament eine institutionell starke Stellung, da sich die politische Mehrheit nicht um den Machterhalt der Regierung zu kümmern hat.“ Vgl. auch Kranenpohl (2007).

  11. 11.

    Den parlamentarischen Systemen wird zudem seit Längerem eine „Entmachtung des Parlaments“ attestiert. Vgl. bspw hierzu. Hailsham (1978); Hirsch (1968: 50 ff.).

  12. 12.

    Einzige Ausnahme bildet Norwegen. Siehe bspw. Groß/Rothholz (2009).

  13. 13.

    Siehe zu einer entsprechenden Auslegung bspw. bei Wille (2010: 1103 f.).

  14. 14.

    In Italien ist die Regierung auf das Vertrauen beider Kammer, der Camera dei Deputati und des Senato della Repubblica, angewiesen. Siehe Trautmann/Ullrich (2004: insb. 557-563).

  15. 15.

    Siehe bspw. in föderalen parlamentarischen Systemen die jeweils starken (d. h., anders als im Falle des kanadischen Senate, über die Rolle einer faktischen „Reflexionskammer“ hinausgehenden) bis gleichberechtigten zweiten Kammern Australiens (Senate), Belgiens (Senat), Deutschlands (Bundesrat) oder Indiens (Rajya Sabha). Hinzu kommt erneut Italien als gewisses Ausnahmebeispiel eines einheitsstaatlichen parlamentarischen Systems dennoch mit symmetrischem Bikameralismus.

  16. 16.

    Im präsidentiellen System der USA ist zwar besonders seit den 1990ern eine Steigung der Fraktionsdisziplin oder party-line voting sowie der partisanship (d. h. ungefähr der Kohärenz innerhalb der und insb. der Polarisierung zwischen den Parteien) allgemein zu beobachten. Dies widerspricht jedoch der Gewaltentrennung zwischen Legislativ- und Exekutivorgane nicht, sondern hängt mit der Konsolidierung des Parteiensystems zusammen. Dieses war – im Vergleich zur gegenwärtigen politischen Landschaft – lange Zeit, bis in die 1970er, von erheblichen regionalen Unterschieden geprägt, die sich nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Großparteien befanden. Zu unterstreichen bleibt, dass die zwei Kammern des Kongresses unterschiedliche Kohärenzgrade aufweisen – das Repräsentantenhaus gilt weiterhin als fraktionsdisziplinärer geprägt, als es im Senat der Fall ist. Hinzu kommt, dass trotz der zunehmenden Abstimmungsdisziplin bipartisan oder fraktonsübergrei- fende Koalitionen sowie innerfraktionelle Abweichungen ein übliches Muster bleiben. Der Exekutivchef (der Präsident) kann nach wie vor keineswegs mit der Disziplin , seiner’ Partei im Kongress rechnen, während von Abstimmung zur Abstimmung neue Koalitionen gebildet werden müssen.

  17. 17.

    Als weiteres grundsätzliches Beispiel ließen sich Beschlüsse der Kommission anführen, die ggf. per absoluter Mehrheit im Kolleg der Kommissare getroffen werden. Dabei ist jedoch der Entschei- dungsfindungsprozess in der Kommission von einem hohen Grad an Konsensfindung gekennzeichnet, während die Entscheidungen – einschließlich denjenigen, die nach Abstimmung mit absoluter Mehrheit erreicht wurden – nach außen hin von der Kommission als Ganzer vertreten werden. Siehe bspw. ausführlich: Wonka (2008b: 133-167).

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2014 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Sonnicksen, J. (2014). Demokratisierung entlang der Pfadentwicklung der EU. In: Ein Präsident für Europa. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03879-3_4

Download citation

Publish with us

Policies and ethics