Zusammenfassung
Was heißt hier Amt? Das Wort kann je nach Zusammenhang seine Bedeutung wechseln. Metaphorisch verwendet, kann „Amt“ den Auftrag einer Institution bezeichnen: das „Amt“ des Staates oder der Kirche. In der Rechtssprache steht es – heute freilich nur noch selten – für einen Gemeindeverband („Amtsbezirk“), früher auch für einen Verwaltungsbezirk, dem ein „Amtmann“ vorstand, oder für einen Gerichtssprengel; letztere Bedeutung lebt im „Amtsgericht“ weiter. „Amt“ kann eine Behörde sein: das Finanzamt, das Schulamt, das Standesamt. „Amt“ kann im dienst- oder statusrechtlichen Sinn als Art des Beamtenverhältnisses – auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf – oder der Position in der Laufbahn („Amt“ des Regierungsrats) gemeint sein, aber auch im haushaltsrechtlichen Sinn als Dienstposten (Planstelle) eines Bediensteten. Um all diese Bedeutungen geht es hier nicht.
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Isensee, J. (2014). Ein Wort mit vielerlei Bedeutung. In: Gemeinwohl und öffentliches Amt. Otto von Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03472-6_11
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