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Zur Funktion des Staates

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Book cover Kontingenz und Ambivalenz
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Zusammenfassung

Darüber dass zwei und zwei vier ergibt, lässt sich nicht sinnvoll streiten. Es lässt sich aber darüber abstimmen, und in einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder zumindest die Grundrechenarten gelernt haben und alle sich der Wahrheit der einfachen Mathematik verpflichtet fühlen und alle bereit sind, auch gegen ihre eigenen Interessen zu handeln, also der Mathematik auch dann zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn es etwa gegen das eigene Portemonnaie geht, in einer solchen Gesellschaft kann eine demokratische Abstimmung darüber, was zwei und zwei ergibt, in der Tat zu dem Ergebnis kommen, es könne die Zahl vier dabei gemeint sein.

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Notes

  1. 1.

    Der erste, der sich sehr ausführlich mit diesem Problem auseinandergesetzt hat, war wohl Marcus Tullius Cicero. Er sah die Lösung darin, dass politische Entscheidungen auf der „humanitas“ ihrer Träger ruhen sollten, die sich dadurch weder an wahren Idealen (wie die Stoiker und Cato der jüngere) noch an eigenen Interessen orientieren würden. Für die hier vorliegende Untersuchung, vor allen Dingen jedoch für den hier herausgestellten Ambivalenzbegriff, ist besonders interessant, dass Cicero hier von Menschen mit einer „feineren Art“ spricht. „… cui persuasum est appellari ceteros homines, esse solos eos, qui essent politi propriis humanitatibus artibus“ (Cicero 1958I, S. 51). Simmel wird in diesem Zusammenhang später von „vornehmen“ Individuen sprechen.

  2. 2.

    Auf dieser Ebene ist dem sozialen Konstruktivismus durchaus zuzustimmen. Institutionalisiertes Wissen ist als solches schon immer autopoietisch organisiert (Oevermann 2006b, S. 79).

  3. 3.

    Ich hatte diesen erkenntnistheoretischen Trugschluss anhand der Theorien von Richard Münch und Niklas Luhmann dargestellt.

  4. 4.

    Ich hatte dies anhand des Vergleiches der Theorien von Niklas Luhmann und Georg Herbert Mead gezeigt.

  5. 5.

    An dieser Stelle ist natürlich der Hinweis auf Karl Mannheim notwendig. Seine streng analytische Trennung der Begriffe Ideologie und Utopie dient ja als Grundlage für die entscheidende wissenssozilogische Frage danach, ob Politik als Wissenschaft möglich ist (Mannheim 1929). Und führt in der Beantwortung zu der, für die hier vorliegende Untersuchung sehr wichtigen Erkenntnis, dass Politik eben nicht als Wissenschaft, sehr wohl aber eine politische Wissenschaft als Wissenssoziologie möglich ist.

  6. 6.

    Das ist keine rhetorische Frage, es gibt durchaus nicht nur Staaten der Dritten Welt, die sich mit diesem Thema politisch befassen. Ambivalenz und Kontingenz politisch zu handeln kann durchaus so aussehen, dass versucht wird, durch eine Entmodernisierung, oder einen religiösen Traditionalismus bzw. Fundamentalismus diese beiden Probleme zu minimieren. Nicht nur in der us-amerikanischen Demokratie ist das immer wieder eine große Versuchung.

  7. 7.

    Man kann sogar den negativen Rückschluss ziehen, dass manche unmoralische oder sogar kriminelle Handlungen erst durch die Ethisierung der Gesellschaft hervorgerufen werden. Für die Bioethik machen dies Boger und Menz (2006) am Beispiel des koreanischen Klonskandals deutlich.

  8. 8.

    Zu den USA vgl. hierzu Jauß (1999).

  9. 9.

    Kern beobachtet am Beispiel Korea einen so angestoßenen und durch politische Trägerschichten vorangetriebenen Demokratisierungsprozess (Kern 2007).

  10. 10.

    An dieser Stelle wird dann auch der Unterschied meiner Position zur Systemtheorie der Politik deutlich. Ich unterstelle die Notwendigkeit eines aktiven Eingreifens des Akteurs, sowohl als ambivalenten Profi als auch als professionellen Moderator. Selbstgenügsam, gleichsam in Analogie zum zweiten Hauptsatz der Thermodynamik: aus sich selbst heraus, findet hier kein Synergieeffekt statt. Er ist weder durch Beobachtung zweiter Ordnung noch durch strukturelle Kopplung oder gar Evolution hinreichen zu verstehen.

  11. 11.

    Diese Art Lobbyismus ist durchaus legitim; geradezu Ergebnis einer deutschen Rechtskultur, die unter staatlichem Handeln vor allen Dingen Eingriffshandlungen versteht. Die von diesem Handeln betroffenen Kreise sind nach deutschem Recht vor allen Dingen deshalb zu beteiligen (Kooperationsprinzip), damit der staatliche Eingriffverhältnismäßig bleibt(Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Es liegt nahe, diese Grundsätze in der Praxis durch informelle Konsultationen und Absprachen zu verwirklichen, statt nach einer Eingriffsentscheidung stetig vor Gericht zu ziehen.

  12. 12.

    Das Ethikratgesetz von 2007 ändert wenig an diesen Aufgabenbestimmung. Interessanter Weise wird jedoch auf die Aufgabe der „Organisation“ verzichtet: § 2, (1) „Der Deutsche Ethikrat verfolgt die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 1) Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; 2) Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln; 3) Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.“

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Stark, C. (2014). Zur Funktion des Staates. In: Kontingenz und Ambivalenz. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03201-2_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-03201-2_4

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-03200-5

  • Online ISBN: 978-3-658-03201-2

  • eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)

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