Zusammenfassung
Der Staat kann sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen wesentlich beeinflussen, indem er die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entsprechend konditioniert und Anreize setzt. Die Wahrnehmung dieses Einflusses ist vor allem aus zwei Gründen geboten: Zum einen verletzt der Staat das Prinzip der Politikkohärenz, wenn er sich einerseits sowohl zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte, als auch zur umfassenden Förderung von CSR bekennt, auf der anderen Seite dieses Bekenntnis aber nicht zur Leitlinie der eigenen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft macht. Zum anderen können wir es dort, wo der Staat aktiv mit der Wirtschaft kooperiert, nicht nur als moralisches Gebot, sondern auch als völkerrechtliche Pflicht verstehen, dass gewisse Standards und Prüfverfahren von global agierenden Unternehmen eingefordert werden. Denn wenn etwa ein Unternehmen durch sein Handeln zur Verletzung von Menschenrechten beiträgt, zum Beispiel indem es Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) missachtet, so kann eine bewusste und wesentliche Unterstützung dieses Unternehmens durch den Staat als Beihilfe zu einer Menschenrechtsverletzung und damit als Nichterfüllung der staatlichen Achtungspflicht gedeutet werden.
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Notes
- 1.
von Bernstorff 2010.
- 2.
Die von John Ruggie entwickelten UN Guiding Principles wurden am 24.3.2011 von der UN veröffentlicht, siehe dazu den Artikel in diesem Buch.
- 3.
Independent Evaluation Group 2010.
- 4.
zur Integration von HRIA vgl. auch United Nations 2007.
- 5.
Hamm et al. 2011, S. 4.
- 6.
Jacob 2010, S. 8.
- 7.
Jacob 2010.
- 8.
Lambert 2011.
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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Scheper, C. (2013). Kohärenter Menschenrechtsschutz? Zur Verankerung der staatlichen Schutzpflicht in der Außenwirtschaftsförderung. In: Burckhardt, G. (eds) Corporate Social Responsibility - Mythen und Maßnahmen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02842-8_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-02842-8_9
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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