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Die Bundesrepublik Deutschland – Demokratisierung durch Zuwanderung?

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Migration und Demokratie

Part of the book series: Studien zur Migrations- und Integrationspolitik ((SZMI))

Zusammenfassung

Demokratisierung von Demokratien bedeutet Durchsetzung der Gleichheit ihrer Menschen in der politischen Willensbildung und politischen Kultur. Diese Demokratisierung wird bei der Aufnahme und Integration von Migranten und Flüchtlingen als gleichberechtigte Bürger durch Interessen der nationalen Kollektive und Ideologien ihrer Abschottung gehemmt. In Deutschland war dies vor allem die „Erblast der Völkischen Ideologie“. Nach Ihr durften nur Menschen deutscher Kultur und Sprache gleichberechtigte Bürger werden (Kap. 2). Der Beitrag schildert wie durch die Eigendynamik von doch erfolgter Arbeits- und Flüchtlingsmigration (Kap. 3), durch die Ermöglichung von Einbürgerung (Kap. 4), und das Integrationsgesetz von 2005 (Kap. 5) eine Eigendynamik in Gang gebracht wurde, mit der sich Deutschland nach einem lange und erbittert ausgetragenen Streit über Multikulturalismus doch für die Einwanderung von Menschen fremder ethnischer Herkunft geöffnet hat und Integration als gemeinsame Aufgabe der Bürger und Migranten wahrzunehmen begann (Kap. 6). Dann machten sich auch die demographische Entwicklung und der mit ihr verbundene ständig zunehmende Bedarf an Arbeitskräften bemerkbar (Kap. 7). Durch den wirtschaftlichen Boom in Deutschland und die Freizügigkeit für Bürger der EU begann eine Massenzuwanderung aus süd-, Ost- und südosteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik, die die bisherigen Debatten über die Notwendigkeit von Zuwanderung und eines Zuwanderungsgesetzes nach den Modellen klassischer Einwanderungsländer zumindest vorübergehend überflüssig macht (Kap. 8). Zugleich bringt der wachsende Druck gewaltiger Flüchtlings- und Armutszuwanderung die menschenrechtliche Pflicht und Aufgaben des Schutzes von Flüchtlingen vor politischer Verfolgung und Armut erneut in Erinnerung (Kap. 9).

Der Verf. dankt seiner Kollegin Frau Roswitha Pioch sehr herzlich für ihre mit viel Arbeit verbundene Redaktion seines Beitrags

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Notes

  1. 1.

    Theodor Maunz, zeitweilig Kultusminister Bayerns, war wohl der prominentes Staatsrechtslehrer der frühen Bonner Republik. Nach seinem Tode wurde bekannt, dass er mit Gerhard Frey, dem Herausgeber der Nationalzeitung, eng befreundet war. Er pflegte sogar, sich mit ihm regelmäßig zum Frühstück zu treffen – Gesinnungsfreunde unter sich!

  2. 2.

    Der Beitrag basiert auf dem Einführungsvortrag des Verfassers bei der Tagung „Migration und Demokratie“ des Arbeitskreises: Migrationspolitik in der DVPW in Freiburg, Oktober 2011.

  3. 3.

    Zur neueren Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland Bade 1994a, b, 2000, 2004; Bade und Oltmer 2014; Meier-Braun 2003; Oberndörfer 2003ae, 2007a, b, 2009, 2013.

  4. 4.

    In der Literatur habe ich zahlreiche eigene Beiträge aufgeführt. Sie dokumentieren die Geschichte des hohen Gebirges politischen Widerstands und der Ängste gegen die Öffnung Deutschlands für Migranten und Flüchtlinge. Schon die Überschriften der einzelnen Artikel veranschaulichen dies. Eine ungekürzte Bibliografie meiner Beiträge zum Thema für 1987–2004 findet sich in: Oberndörfer 2004b. Nicht auflisten konnte ich etwa 20 DPA Meldungen, die ich für den Rat für Migration im Zeitraum 1999–2007 zu aktuellen Anlässen verfasst habe. Sie sind interessant, da es in ihnen oft um durchaus wichtige politische Mikroprobleme der Einwanderung ging – so z. B. um die Debatte über die spießigen Bildungsfragen, die für das Bestehen von Einbürgerungsprüfungen beantwortet werden sollten (die Kreidefelsen Rügens), an denen wohl auch die meisten „Original“-Deutschen gescheitert wären. Leider kann die eigene umfangreiche Korrespondenz mit Freunden und Gegnern in Politik und Wissenschaft der oberen Etagen erst späteren Generationen überlassen werden.

  5. 5.

    Zur Typologie der Nationalstaaten vgl. den Klassiker Hans Kohn 1962: Die Idee des Nationalismus – Unterscheidung zwischen Willensnation und objektiver Nation; (Oberndörfer 1991a, S. 25ff) Unterscheidung von Geschichtsnation, Sprachnation, Völkischer und Religiöser Nation.

  6. 6.

    Der Zionismus Herzls, die Staatsideologie Israels, hatte seine ideologischen Wurzeln im Nationalismus der Romantik und ihrem Widerhall in den Völkern der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.

  7. 7.

    Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wird darauf verzichtet, Personenbezeichnungen zugleich in der maskulinen und femininen Form anzugeben. Soweit es im Text nicht anders präzisiert ist, bezieht sich die verwendete Form jeweils auf beide Geschlechter.

  8. 8.

    Klaus Bade hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Rückkehrprämie kontraproduktiv wirkte. Sie wurde als Sperre einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland gesehen. Daher wurde auf sie oft verzichtet.

  9. 9.

    Daher hat der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach in einer Fernsehdebatte des Senders Phönix meine Sorge über Auswanderung aus Deutschland mit dem Argument konterkariert, da müsse man nicht besorgt sein, es seien doch weit „mehr Deutsche ein – als ausgewandert“. Mit den eingewanderten Deutschen meinte er die Aussiedler aus Osteuropa.

  10. 10.

    Von 1990–1994 kamen ca. 2.300.000 Aussiedler nach Deutschland. 1995 waren es noch 35.622, seither verringerten sich ihre Zuzüge kontinuierlich bis 2009 und 2010 auf nur noch 3760 und 2257 (Bundesverwaltungsamt Köln).

  11. 11.

    Die ideologischen Probleme, die sich in Deutschlands durch Zuwanderung ergaben, wurden von mir seit 1991 in zahlreichen Publikationen erörtert (vgl. S. 4) und seit 1998 erneut wegen der verschärften Debatte über Multikulturalismus behandelt: Oberndörfer 1998a, b, 1999ae, 2000ad, 2001ah, 2002c, d, 2003b, c, d, 2005a, c, d, 2006a, b, 2007a, b, 2009.

  12. 12.

    Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern, 30. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1950).

  13. 13.

    Zu Zuwanderung, demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung vgl. Oberndörfer 1988a, 2000a, f, 2002a, 2003a, 2005d.

  14. 14.

    Die Härte der Abwehr wird durch das lang anhaltende Scheitern der politischen Vorstöße zur Senkung des jährlichen Mindesteinkommens einwanderungswilliger ausländischer Wissenschaftler und Fachkräfte veranschaulicht. Nach dem Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wurde ihnen ein sicherer Aufenthalt auf Dauer, also Einwanderung, zunächst erst bei einem jährlichen Einkommen von 85.000 € gewährt. Obwohl von dieser Konzession 2005 nur 800 Antragssteller Gebrauch gemacht hatten, war eine wesentliche Absenkung des Mindesteinkommens zunächst politisch nicht durchsetzbar. Erst In jüngster Zeit wurde das jährliche Mindesteinkommen ohne größeren politischen „Aufruhr“ auf nur 38.000 € abgesenkt.

  15. 15.

    Vgl. auch die Auseinandersetzung Klaus Bades mit dem Erfolgsautor Sarrazin: Bade 2013, Oberndörfer 2012.

  16. 16.

    In freundschaftlichem Schulterschluss mit mir hat sich Heiner Geißler in zahlreichen Veröffentlichungen zur „Offenen Republik“ bekannt. So insbesondere auch in der Debatte über die 1994 geplante Reform des Grundgesetzes. durch die „Gemeinsame Kommission des Bundestags und Bundesrats zur Verfassungsreform im Vereinigungsprozess“. Die Letztere hatte die Ergänzung des Grundgesetzes durch einen neuen Artikel 20 b vorgeschlagen: „Der Staat achtet die Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten.“ Über diese Grundgesetzergänzung wäre der Weg geebnet geworden, um kollektive Kulturen („Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten“) zu konstruieren und gegen das Recht auf individuelle kulturelle Selbstbestimmung verbindlich zu fixieren. Durch Umkehrschluss wäre 20 b zwingend auch auf die Kultur der Mehrheit bezogen worden. „Das“ Deutsche und „die“ deutsche Kultur konnten bisher von den Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland je nach ihren individuellen kulturellen Präferenzen unterschiedlich interpretiert werden. Jetzt wäre auch die Achtung der kulturellen Identität der deutschen Mehrheit, ihre „Deutschheit“, ein verbindlich definiertes Staatsziel geworden. Der kulturelle Pluralismus, die multikulturelle Dynamik der Republik wäre über den Grundgesetzartikel 20 b durch rechtlich fixierte Trennwände blockiert und die Sterilität völkisch-kultureller Abschottungen geschützt worden. Eine pluralistische Demokratie bezieht ihre Vitalität und Dynamik aus der Offenheit ihrer unterschiedlichen Komponenten füreinander. In einer Rede in der Fraktion der CDU/CSU hat Heiner Geißler die Ablehnung des neuen Artikels 20 b unter Verweis auf die Kontroverse erreicht, die von mir dazu in der Frankfurter Rundschau und der Zeit angestoßen worden war (Oberndörfer 1994e, f). Die Vorschläge der Reformkommission wurden durch den Anschluss der DDR via Volksabstimmung an das GG obsolet. Die mögliche völkische Bedeutung von 20 b wurde durch damalige rechtliche Entscheidungen über die Kriterien der Staatsbürgerschaft von Aussiedlern unterstrichen („Bekenntnis zum deutschen Volkstum“).

  17. 17.

    Staatsminister Edward Stoiber, Schreiben an Herrn Berndt, Mohn, Oberndörfer, Weidenfeld, Bertelsmann Stiftung v. 15.03.1993, 6 S., Aktenzeichen IAZ – 2086.10-224. Das Gutachten ist bezeichnend für die vorübergehende damalige Aufgeschlossenheit der Politik für Zuwanderung und Demografie.

  18. 18.

    Der Text, vom Verf. für den Rat für Migration ausgearbeitet, wurde am 9. Oktober 1998 von Prof. Bert Rürup und mir in einer von der Freudenberg-Stiftung organisierten Pressekonferenz in Bonn vorgestellt. Als Pressesprecher und Vorsitzender des Rats für Migration konnte ich von 1998–2008 ca. 20 Meldungen des RfM über DPA zu Themen der Öffnung Deutschlands für Zuwanderung verfassen und veröffentlichen. In diesem Kontext hatte ich als Vorsitzender des Rats für Migration 2000 eine sehr harte Debatte im Wiesbadener Landtag mit Roland Koch, dem damaligen Ministerpräsident Hessens.

  19. 19.

    Hier spielten insb. die Kirchentage eine Rolle. Zu erwähnen sind hier noch „die Woche der ausländischen Mitbürger (Oberndörfer 1989 ff.) und die mit dem Rat für Migration von der Katholischen Akademie in Berlin seit 2002 jährlich durchgeführten Expertentagungen über „Leben in der Illegalität“).

  20. 20.

    United Nations Statistics Division, Demographic Yearbook 1999. Die Daten des Yearbooks wurden seit 1959 auch als Population Data Sets veröffentlicht. Sie fanden weltweit Beachtung. Die demografischen Probleme Deutschlands wurden auch von der Enquetekommission des Bundestags zum Demografischen Wandel angesprochen. Die von mir für Enquetekommission des Bundestags erarbeitete Studie zur demografischen Entwicklung der Bundesrepublik bis 2050 (Oberndörfer 2000f) wurde wie die Anhörung im Bundestag zeigte, vor allem der CSU politisch unbequem. Angesichts des bevorstehenden Eintritts Polens in die EU wurde damals von München eine tsunamihafte Masseneinwanderung aus Polen befürchtet und politisch thematisiert. Darauf wurde die Zuwanderung von Polen nach Deutschland mithilfe einer Sonderklausel vom Gesetzgeber für zehn Jahre blockiert. Davon hat Großbritannien profitiert. Im Meinungsklima der Zeit hatte die Forderung meines Gutachtens nach einer jährlichen Nettozuwanderung nach Deutschland von 300.000 Personen geregelt nach den Modellen klassischer Einwanderungsländer keinerlei Chance der Annahme. Das Gutachten mit einer Sammlung und Bewertung der vielen damals durchaus schon vorhandenen demografischen Vorausberechnungen durfte nicht veröffentlicht werden. Durch einen Leitartikel Heribert Prantls in der Süddeutschen Zeitung (Süddeutsche Zeitung 17.04 2001) wurde das Gutachten dennoch „nationwide“ bekannt und kommentiert. Zu der heftigen Debatte über die UNO Studien zur demografische Entwicklung Deutschlands und Europas vgl. Oberndörfer und Meier-Braun (2000).

  21. 21.

    Spiegel 10. 01. 2000.

  22. 22.

    Brief des Verfassers an die Redaktion des Spiegels v. 13.01.2000 zu „Interview mit Günter Beckstein ‚Überforderung der Gesellschaft im Spiegel vom 10.1.2000“. Dazu gab es keine Stellungnahme des Spiegels trotz heftiger Debatten in der Redaktion. Im Streit über Zuwanderung und Demografie gab es weitere Erfahrungen mit medialer Macht. So hatte der Demograf Herwig Birg – ursprünglich ein Gründungsmitglied des Rats für Migration – in seinen Beiträgen für die FAZ deren Leser mit Horrorversionen der zu erwartenden Überfremdung der Gesellschaft Deutschlands durch explosiv sich vermehrende und kulturell nicht integrierbare Migration erschreckt und beeindruckt (Oberndörfer 2005b). Auch andere Beiträge in der FAZ haben eine ausgewogene Debatte in der Bundesrepublik über Demografie, Migration und Integration torpediert. Zur Verharmlosung der Demografie ist auch ein „historischer“ Leitartikel Klaus Natorps in der FAZ v. 06.02.1988 über Prognosen des statistischen Bundesamts zur Schrumpfung der deutschen Bevölkerung erwähnenswert. In ihm wurde die angebliche Verbesserung der Luft und Wasserqualität als Folge der Schrumpfung und Alterung der deutschen Gesellschaft „gefeiert“ (dazu Oberndörfer 1988b). Alfred Grosser berichtete mir, er pflege den Artikel Natorps in der FAZ als Beispiel für die Naivität zu zitieren, mit der in Deutschland die existenziellen Probleme der demografischen Entwicklung behandelt wurden. Symptomatisch war es auch, dass die Rezension des wichtigen Buches von Rita Süssmuth „Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft“ (2006) in der FAZ Stefan Luft überlassen wurde, – Autor des Bestsellers „Abschied von Multikulti – Wege aus der Integrationskrise“ (2006) einer bulligen Kampfschrift gegen die Gefährdung Deutschlands durch „Multikulturalismus“ und „Parallelgesellschaften“. Zu erwähnen ist hier auch die Polemik Necla Keleks in der FAZ im September 2011 gegen Klaus Bade und zur Arbeit des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen zu Migration und Integration.

  23. 23.

    Seit den 90er Jahren hat sich „Republik“ als Bezeichnung für die wünschenswerte Form der Demokratie durchgesetzt. Mit Republik wird nicht nur an die Orientierung am Mehrheitswillen, sondern gerade auch an ihre normativen menschenrechtlichen Ziele erinnert: in der Sprache der französischen Tradition an die schwierige Trias „liberté, égalité und fraternité“. Zu der Änderung der Bezeichnungen im öffentlichen Diskurs – statt Demokratie nunmehr Republik – haben diverse Stellungnahmen des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker beigetragen. Ich versuchte, sie begleitend zu unterstützen. Zu erwähnen ist insbesondere die Rede von Weizsäckers zum achtzigsten Geburtstag Dolf Sternbergers. „Republik“ und „republikanisch“ haben sich seither in der Publizistik durchgesetzt und die vorher übliche allseitige Verwendung von „Demokratie“ und „demokratisch“ verdrängt.

  24. 24.

    Dass damals die „Nation“ Deutschland wieder entdeckt wurde, merkte ich selbst – für mich ganz besonders erinnerungswürdig – in der evangelischen Akademie Tutzing bei einer Tagung über Nation und Einwanderung. Ich hatte hier einen sehr heftigen Austausch mit dem Historiker Heinrich August Winkler. Bis 1989 war Winkler ein entschiedener Anhänger der postnationalen Demokratie gewesen. Die Evangelische Akademie in Tutzing wurde in jener Zeit noch von Staatsminister Karl Moersch und von Jürgen Micksch, dem Gründer des Interkulturellen Rats, geleitet.

  25. 25.

    Zur Debatte über islamische Zuwanderung Oberndörfer 2009; Bade 2013.

  26. 26.

    Zu Birg vgl. Anmerkung 23.

  27. 27.

    Rudolf Smend, der bedeutende Verfassungsrechtler Weimars, hat auch noch nach 1945 Schule gebildet. Schüler waren u. a. Ulrich Scheuner, Horst Ehmke und Konrad Hesse. Zur Integrationslehre Smends vgl. Mols 1969.

  28. 28.

    Die neuesten Bestimmungen des Bundes (Nov. 2014) für die Schaffung eines gegen Abschiebung gesicherten Aufenthaltes „Geduldeter“ orientieren sich weitgehend an Erfolgen ökonomischer Integration. Da viele Geduldete hierzu nach wie vor nur geringe Chancen haben, wird ein menschlich akzeptabler Flüchtlingsschütz erneut verfehlt. Dies umso mehr, da die Abschiebemöglichkeiten eifriger Bürokratie verschärft werden, die daran geschult ist, in Flüchtlingen nicht primär schutzbedürftige Menschen, sondern potenzielle Kriminelle zu sehen.

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10. Nachwort

10. Nachwort

Die Beiträge in den Kap. 1–9 wurden im Frühjahr 2014 abgeschlossen.

Seither öffnete sich die Bundesrepublik Deutschland für einen bis dahin präzedenzlosen Zustrom von Flüchtlingen. Eine humane „Willkommenskultur“ hat sich gebildet. Deutschland hat sich damit verändert. Kulturelle Vielfalt wurde angenommen. Die wohl in allen Gesellschaften vorhandenen Sperren gegen die Aufnahme von „Ausländern“ wurden geschwächt.

Rückkehr zur früherer Abschottung gegen Fremde und Fremdes kann es nun nicht mehr geben. Dies zeigt schon die Debatte über „Obergrenzen“. Mit Obergrenzen sind Beschränkungen, aber nicht wie früher ein Stopp der Aufnahme gemeint. Weder der wachsende Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften als Folge der demografischen Entwicklung, noch die innere kulturelle Pluralisierung, noch der Zuwanderungsdruck von außen, noch die menschenrechtlichen normativen Prinzipien der Demokratie können weiterhin wie bisher ignoriert werden.

In Deutschland und im Ausland gibt es neuerdings Stimmen, die der Bundesrepublik vorwerfen, mit ihrer liberalen Aufnahmepolitik, betrete sie innerhalb der westlichen Staatengemeinschaft wieder einmal einen „Sonderweg“ und entfremde sich so erneut vom Westen. Diese Gedankenführung ist pervers. Flüchtlingen in Not zu helfen, bedeutet Annäherung an den humanistischen normativen Kern westlicher Überlieferungen - – der Anerkennung der Würde aller Menschen- auch der Fremden- und die Absage an ihren Verrat im westlichen Kolonialismus und dem Nationalismus zweier Weltkriege. Nur im Rückgriff auf die üble Geschichte dieser Traditionen kann Hilfe für Flüchtlinge als „antiwestliches“ Delikt denunziert werden. Schaut weg, helft nicht, nur so könnt ihr vermeiden, Euch als Musterknaben der Menschenliebe in Europa unbeliebt zu machen, heißt es hier. Hilfe für Flüchtlinge in Not aber ist Bejahung der Menschenwürde in einem Augenblickt, in dem die Welt und ihre Menschen wie noch nie zuvor zu einer Einheit zusammenwachsen und für deren „humanen“ Erhalt gerade auf diese Substanz angewiesen sind.

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Oberndörfer, D. (2016). Die Bundesrepublik Deutschland – Demokratisierung durch Zuwanderung?. In: Rother, S. (eds) Migration und Demokratie. Studien zur Migrations- und Integrationspolitik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02589-2_2

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