Zusammenfassung
Die Anerkennung informell und non-formal1 erworbener Kompetenzen gewinnt im aktuellen Diskurs zur beruflichen Bildung zunehmend an Relevanz. Dabei lassen sich verschiedene Einzeldiskurse unterscheiden, die mit dem Blick auf die Nutzung informell und non-formal erworbener Kompetenzen zwar einen ähnlichen thematischen Fokus haben, jedoch diesen aus einer unterschiedlichen Perspektive betrachten und mit jeweils eigenen Zielstellungen verknüpfen.
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Notes
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Zur Erläuterung der in der Diskussion verwendeten Begriffe zu den verschiedenen Lernformen, werden folgende Definitionen des CEDEFOP (2009, S.86 f.) angeführt: „Formales Lernen beschreibt Lernen, das in einem organisierten und strukturierten Kontext (z. B. in einer Einrichtung der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder am Arbeitsplatz) stattfinden, explizit als Lernen bezeichnet wird und (in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung) strukturiert ist. Formales Lernen ist aus der Sicht des Lernenden zielgerichtet und führt im Allgemeinen zur Zertifizierung. (…) Informelles Lernen bezeichnet Lernen, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfindet. Es ist in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung nicht organisiert und strukturiert. Informelles Lernen ist in den meisten Fällen aus Sicht des Lernenden nicht ausdrücklich beabsichtigt. (…) Nicht formales Lernen oder non-formales Lernen bezeichnet Lernen, das in planvolle Tätigkeiten eingebettet ist, die nicht explizit als Lernen bezeichnet werden (in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung), jedoch ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten. Nicht formales Lernen ist aus Sicht der Lernenden beabsichtigt.“
- 2.
Vergleicht man den Kompetenzbegriff des DQR mit der Definition der beruflichen Handlungskompetenz aus der „Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz“ (2007) welche unter beruflicher Handlungskompetenz „die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten“ versteht, wird ein weitestgehend inhaltlicher Konsens in den Definitionen deutlich.
- 3.
Darunter auch die Branche „Gesundheit/Pflege“.
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Aufgrund der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Pflegenden weiblich ist, wird die weibliche Form verwendet. Männliche Pflegende sind mitgemeint.
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Im Kompetenzbilanzierungsprozess wurden non-formale Qualifikationen, wie beispielsweise ein Fortbildung zur „Schwesternhelferin“ oder „Betreuungsfachkraft nach § 87b SGB XI“ formal erfasst. Da diese niedrigschwelligen Qualifizierungen aber mit unterschiedlichen Umfang und inhaltlichen Ausgestaltungen angeboten werden, wurden sie nicht per se als Beleg für den Erwerb von Kompetenzen herangezogen. Alle Pflegehilfskräfte, die einen Nachweis über die Teilnahme an einer non-formalen Qualifizierung erbracht haben, müssen trotzdem in vollem Umfang am Verfahren zur Kompetenzbilanzierung teilnehmen. Im Verfahren wird nicht explizit zwischen informell und non-formal erworbenen Kompetenzen unterschieden.
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Die Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen war aufgrund von unterschiedlichen landesrechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben für die Altenpflegeausbildung teilweise verschieden.
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Blumenauer, H., Hörmann, M. (2013). Die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen in der Pflege Ansätze, Möglichkeiten und Grenzen der Kompetenzbilanzierung. In: Zängl, P. (eds) Pflegeforschung trifft Pflegepraxis. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02573-1_8
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