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Institutionelle Besonderheiten der öffentlichen Wertschöpfungskette als Herausforderung für die Konzeption eines Managementansatzes zur Steuerung öffentlicher Wertschöpfungsketten

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Public Supply Chain Management

Part of the book series: Supply Chain Management ((SCM))

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Zusammenfassung

Bisher konnte gezeigt werden, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Gewährleistungsstaat durch unterschiedliche Beteiligte (Institutionen) erfolgt und die öffentliche Wertschöpfungskette als vielschichtiges, zu koordinierendes Mehrebenennetz in der Literatur wahrgenommen wird.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. Kapitel 4 und dort die Tab. 4.24.2.

  2. 2.

    Zu den Instrumenten des SCM vgl. insbesondere Kapitel 7.

  3. 3.

    Vgl. bspw. Eichhorn (1987), S. 218ff.; Reichard (1998b), S. 64ff.; Jann (1998), S. 11ff.; Laux (1998),S. 71ff.; Mühlenkamp (2003), S. 47ff.; Becker/Behrens (2006), S. 60ff.; Günther/Scheibe (2005), S. 148f.

  4. 4.

    Vgl. Kapitel 4 und dort die Tabelle 4.2.

  5. 5.

    Vgl. Günther/Scheibe (2005), S. 148-149. In Unternehmen dominieren strategische und operative Ziele,während bei öffentlichen Auftraggebern operative Ziele im Vordergrund stehen. So müssen diese bspw.Pflichtleistungen anbieten, auch wenn finanzielle Restriktionen bestehen, vgl. hier auch Kapitel 1, Tabelle 1-21-2.

  6. 6.

    Vgl. Kieser/Kubicek (2006), S. 4 und Abschnitt 2.2.

  7. 7.

    Vgl. auch Eßig (2004), S. 64 f. zur Annäherung an den Institutionenbegriff.

  8. 8.

    Vgl. Schreyögg (2008), S. 5ff. mit der Unterscheidung des Organisationsbegriffes in einen instrumentellen und in einen institutionellen Organisationsbegriff.

  9. 9.

    Vgl. Eichhorn (2003a), S. 754 ff.; Eichhorn (2003b), S. 757 ff.;Eichorn (2003c), S. 760 ff.; Eichhorn (2001a), S. 409 ff.; Reichard (1998a), S. 128 ff.; Reichard (2004a), S. 48 und Reichard (2002), S. 27 sowie Reichard (1998a), S. 131. Thom und Ritz nennen zusammenfassend die klassische, staatliche administrative Aufgabenerledigung über Behörden, über verselbständigte Verwaltungseinheiten, unterschiedliche Formen der Ausschreibungsverfahren mit und ohne Wettbewerb, Externalisierung öffentlicher Aufgaben in Märkte, Devolution öffentlicher Aufgaben in die Gesellschaft bei gegebenen staatlichem Gewährleistungsauftrag, vgl. Thom/Ritz (2008), S. 206; Naschold et al. (2000).

  10. 10.

    Vgl. Eichhorn (2003c), S. 761 ff.

  11. 11.

    ) Vgl. Hartung (1997), S. 83.

  12. 12.

    Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen.

  13. 13.

    D.h. auch in Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.

  14. 14.

    Die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind den Ländern gleichgestellt und gleichzeitig kreisfreie Städte.

  15. 15.

    Vgl. Bogumil/Jann (2009), S. 89.

  16. 16.

    Sozialversicherungen, Kammern, Kirchen etc.

  17. 17.

    Vgl. Brede (2005), S. 29 ff.

  18. 18.

    Vgl. Bogumil/Jann (2009), S. 89.

  19. 19.

    Auch ‚Eingriffsverwaltung’, vgl. Brede (2005), S. 28 und die dort angegeben Quellen sowie Hartung (1997), S. 84.

  20. 20.

    Auch ‚Leistungsverwaltung’, vgl. Brede (2005), S. 28 und die dort angegeben Quellen sowie Hartung (1997), S. 84.

  21. 21.

    Auch ‚Bedarfsverwaltung’, vgl. Brede (2005), S. 28 und die dort angegeben Quellen sowie Hartung (1997), S. 84. Darüber hinaus sind Mischformen denkbar, vgl. Brede (2005), S. 29.

  22. 22.

    Z. B. kombinieren beide Produktionsfaktoren zur Erstellung von Dienst- und Sachleistungen, vgl. Eichhorn (1987), S. 218.

  23. 23.

    Zumindest das Ziel der Kostendeckung, vgl. Eichhorn (1987), S. 218.

  24. 24.

    Vgl. Abschnitt ‚private Unternehmen’, Abschnitt 5.2.4

  25. 25.

    Hierunter fallend bspw. Demokratiewahrung, Sozialstaatlichkeit, innere Sicherheit, Vollbeschäftigung, Volksgesundheit, Aus- und Fortbildung, Energieeinsparung, Umweltschutz, Verteidigung usw, vgl. Eichhorn (1987), S. 218; Strunz (1993), S. 82 ff. oder Brede (2005), S. 14.

  26. 26.

    Es besteht hier eine prinzipielle Verpflichtung zur Leistung, die zum Teil verbunden ist mit der Pflicht zur Abnahme dieser Leistung durch den Empfänger.

  27. 27.

    Vgl. Strunz (1993), S. 82 ff.; Brede (2005); vgl. Eichhorn (1987), S. 219 mit einer ausführlichen Gegenüberstellung privater Unternehmen und öffentlicher Verwaltungen.

  28. 28.

    Vgl. Kapitel 4, die öffentliche Wertschöpfungskette als Mehrebenennetz sowie Diskussion des Konzeptmerkmals des SCM ‚Mehrebenennetzeigenschaft der öffentlichen Wertschöpfungskette’, Kapitel 6.

  29. 29.

    Solche Güter können nicht und sollen nicht auf dem Markt gehandelt werden, z. B. Baugenehmigungen, Ausweise, Hygienetestate für Gaststätten, vgl. Brede (2005), S. 14. (Öffentliche Güter: Es findet sich kein Unternehmen, welches diese Leistungen anbietet).

  30. 30.

    Bspw. als Dienstleistungsverwaltung mit der wertschöpfenden Tätigkeit „Ausstellung von Reisepässen’.

  31. 31.

    Die öffentlichen unterscheiden sich von privaten Vereinigungen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit durch die öffentlich-rechtliche Form oder im Falle einer privatrechtlichen Form durch die öffentlich-rechtlichen Mitglieder, vgl. Eichhorn (2003a), S. 757 ff.

  32. 32.

    Vgl. Eichhorn (2003b), S. 758 ff.

  33. 33.

    Vgl. Strunz (1993), S. 84.

  34. 34.

    In diesem Fall fällt die Unterteilung mit dem Organisationstypen der mitgliederorientierten Non-Profit Organisationen zusammen.

  35. 35.

    Vgl. Strunz (1993), S. 85.

  36. 36.

    Z. B. durch das Vorliegen von natürlicher Monopolen, hier kann ein einziger Anbieter den relevanten Markt zu geringeren Kosten bedienen als mehrere Anbieter, vgl. Mankiw (2008) sowie Varian (2010), vgl. auch Brede (2005), S. 14. Darüber hinaus existieren meritorische Güter (bspw. Gesundheitsvorsorge, Bildung). Bei diesen handelt es sich durchaus um marktgängige Güter, sie verdienen jedoch besondere Aufmerksamkeit und Förderung durch den Staat, vgl. Musgrave (1957), S. 333 ff. Zu den nicht-marktgängigen Gütern, vgl. Abschnitt zur öffentlichen Verwaltung.

  37. 37.

    Vgl. Lange (2009), S. 447.

  38. 38.

    Rechtsformentwicklung öffentlicher Unternehmen: Tendenz von reinen öffentlichen Unternehmen zu verselbständigten Regiebetrieben und von öffentlich-rechtlichen zu privatrechtlichen Unternehmen, vgl. Eichhorn (2002a), S. 756.

  39. 39.

    Zur Kritik an öffentlichen Unternehmen, vgl. z. B. Strunz (1993), S. 85: ‚nicht immer sind die Anforderungen für die Legitimation eines öffentlichen Unternehmens erfüllt.’

  40. 40.

    Z. B. wirtschaftspolitische Ziele, bspw. die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, dauerhafter Zugang, hoher Sicherheitsstandard, Umweltverträglichkeit, erschwingliche Preise, vgl. Strunz (1993), S. 86.

  41. 41.

    Vgl. Brede (2005), S. 26.

  42. 42.

    Vgl. Strunz (1993), S. 85 ff.

  43. 43.

    Hierbei handelt es sich bspw. um Unternehmen, die persönliche Dienste (Theaterunternehmen), finanzielle Dienste (Landesbanken), Überbrückungsdienste (Personenbeförderungsunternehmen), Beratungs- oder Erhaltungsdienste (Lebensmitteluntersuchungsunternehmen) und Regenerierungsdienste (Forstwirtschaftsunternehmen) anbieten. Vgl. Schweitzer (2009), S. 36.

  44. 44.

    Vgl. auch Cronauge/Westermann (2005); Kummer (2003) oder Schraffer (1993).

  45. 45.

    Vgl. Bundesregierung (2006); Eichhorn (1997), S. 199ff; Budäus (2004), S. 9ff; Pfnür/Schetter/Schöbener (2010), S. 6 ff.

  46. 46.

    BMVBS (2003a), S. 2.

  47. 47.

    Pfnür/Schetter/Schöbener (2010), S. 7.

  48. 48.

    D.h. der öffentliche Auftraggeber überlässt dem privaten Unternehmen die Entscheidung, wie er das gewünschte Ergebnis effizient herbeiführt (funktionale ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung), vgl. Pfnür/Schetter/Schöbener (2010), S. 6 ff.

  49. 49.

    Zur Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Beschaffung, vgl. Kapitel 3.

  50. 50.

    Vgl. Grabow/Reldenbach/Rottmann/Seldel-Schulze (2005). 102

  51. 51.

    Vgl. Eßig (2005), S. 93 mit der Nennung von Beispielen für PPPs im militärischen Bereich, vgl. hier auch Kapitel 2, Tab. 2-2, Beteiligungen des Bundes im militärischen Umfeld.

  52. 52.

    Vgl. Dorobek/Rüdiger/Eßig (2006).

  53. 53.

    Vgl. Eßig/Dorobek/Rüdiger (2006), S. 25ff

  54. 54.

    Vgl. Bundesregierung (2006).

  55. 55.

    Eichhorn (2001b), S. 45ff.

  56. 56.

    Vgl. Bergmann (2004), S. 230.

  57. 57.

    Vgl. Bergmann (2004), S. 230ff sowie Naschold et al. (2000), S. 108.

  58. 58.

    In der Regel verfolgen NPOs mehrere Ziele und vertreten im In- und Ausland verschiedene Anliegen, eine eindeutige Zielhierarchie, wie sie bei privaten, gewinnmaximierenden Unternehmen vorherrscht, ist hier nicht zu beobachten (bspw. das Rote Kreuz, WWF).

  59. 59.

    Vgl. Bergmann (2004), S. 230.

  60. 60.

    Vgl. Blümle (2004), S. 747 sowie Bergmann (2004), S. 230. Einteilungen von NPO sind vielfältig, eine alternative Einteilung findet sich bei Naschold et al. (2000), S. 108.

  61. 61.

    In diesem Fall fällt der Organisationstyp des Verbandes (Vereinigung) mit der Definition der mitgliederorientierten NPO zusammen, vgl. Punkt (2) des Kapitels, Verbände und Vereinigungen.

  62. 62.

    Zur Problematik nicht-schlüssiger Tauschbeziehungen, vgl. Kapitel 6, Diskussion des Konzeptmerkmals des SCM ‚Steuerung der Wertschöpfungskette durch den Endkunden’.

  63. 63.

    Vgl. Blümle (2004) mit Verweis auf Burla (1989) sowie Bergmann (2004).

  64. 64.

    Strunz unterteilt in seinem Differenzierungsschema die Genossenschaft als eigenen Organisationstyp und verweist auf die Ähnlichkeit zwischen Verbänden und Genossenschaften. Allerdings vermerkt er: „Während private und öffentliche Unternehmen meistens für einen anonymen Markt Leistungen erbringen, erfolgt dies in der Genossenschaft unter dem Aspekt der Förderung der Mitglieder.’ Vgl. Strunz (1993), S. 87ff. Mit dieser Argumentation lässt sich die Genossenschaft auch als NPO (mitgliederorientiert) einordnen.

  65. 65.

    Vgl. Kapitel 2 und Kapitel 3.

  66. 66.

    Zur öffentlichen Beschaffung, vgl. auch Kapitel 3.

  67. 67.

    (1) Einzelunternehmen, (2) Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft), (3) Kapitelgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH, Bergrechtliche Gewerkschaft) (4) Genossenschaft, (5) Kombinierte Formen (GmbH & Co KG, Doppelgesellschaften) sowie (6) Stiftungen des privaten Rechts, Vgl. Bea (2009), S. 364.

  68. 68.

    Zur Gewinnmaximierung von Unternehmen vgl. kritisch Malik. Er merkt an: ‚Gewinnmaximierung, Shareholder-Value und Wertsteigerung sind die obersten Kriterien der Unternehmensführung, und ein Unternehmen, das Gewinne macht, ist deswegen schon ein gesundes Unternehmen. Die Shareholder-Value Doktrin ist die schädlichste und gefährlichste Entwicklung der letzten sieben bis 15 Jahre, und zwar in jeder Dimension: für das Unternehmen selbst, für seine Gesellschafter und für die Wirtschaft als Ganzes’ Malik, (2005), S. 15f.

  69. 69.

    Zu den Sachleistungsunternehmen zählen Gewinnungsunternehmen (Bergwerksunternehmen), Aufbereitungsunternehmen (Sägewerk), Verarbeitungsunternehmen (Kabelherstellung), Weiterverarbeitungsunternehmen (Maschinenbau), Wiedergewinnungsunternehmen (Müllverwertung). Dienstleistungsunternehmen umfassen solche, die unmittelbar persönliche Dienste (Gaststätte), finanzielle Dienste (Banken), Überbrückungsdienste (Transportunternehmen), Beratungsdienste (Unternehmensberater), Erhaltungs- und Regenerierungsdienste (Reinigungsunternehmen) anbieten, vgl. Strunz (1993), S. 89ff.

  70. 70.

    Vgl. Strunz (1993), S. 89; Schweitzer (2009), S. 23ff.

  71. 71.

    Spitzer (2001), S. 145.

  72. 72.

    Vgl. Spitzer (2001), S. 145f

  73. 73.

    Die Stiftung Mitarbeit, als Stiftung des bürgerlichen Rechts 1963 gegründet, zielt auf die Förderung von Bügerbeteiligung, Bürgerengagement und Selbsthilfeaktivitäten ab. Die Stiftung wird für die Durchführung ihrer Arbeit vom Bundesministerium des Innern gefördert. Der Wegweiser Bürgergesellschaft ist ein Projekt der Stiftung Mitarbeit. Vgl. Mitarbeit (2010) sowie Wegweiser Bürgergesellschaft (2010).

  74. 74.

    Vgl. Wegweiser Bürgergesellschaft (2010).

  75. 75.

    Entspricht den Schnittstellenkategorien (3) und (5) der öffentlichen Wertschöpfungskette, vgl. Kapitel 6, Diskussion des Konzeptmerkmals des SCM ‚Mehrebenennetzeigenschaft der öffentlichen Wertschöpfungskette’.

  76. 76.

    Vgl. zum politischen Prozess der Bereitstellung öffentlicher Leistungen Abschnitt 4.4

  77. 77.

    Geht man davon aus, dass, wie noch gezeigt wird, 14 verschiedene Organisationstypen für die Erbringung einer gewünschten öffentlichen Leistung in Frage kommen können (N = 14) und dass sämtliche Kombinationsmöglichkeiten dieser Organisationstypenausprägungen prinzipiell zulässig sind, d. h. es können entweder nur eine (n = 1), zwei (n = 2) oder sämtliche vierzehn (n = 14) Organisationstypen gemeinsam in Frage kommen, um eine öffentliche Leistung im Verbund zu erstellen, dann ergeben sich aus Sicht der öffentlichen Verwaltung nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, auf welche Art und Weise, d. h. durch welchen Organisationstypenverbund, es zu der Bereitstellung der öffentlichen Leistung aus institutioneller Perspektive kommen kann. Wenn bereits nur vier der 14 unterschiedlichen Organisationstypen für die Erstellung einer öffentlichen Leistung in Frage kommen können, dann ergeben sich aus Sicht der öffentlichen Verwaltung als Auftraggeber der politisch gewünschten Leistung bereits 2.380(!) unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung einer öffentlichen Wertschöpfungskette unter institutionellen Gesichtspunkten. Die Berechnung sämtlicher Kombinationsmöglichkeiten der Organisationstypen einer öffentlichen Wertschöpfungskette beruht auf einem statistischen Modell der Wahrscheinlichkeitsrechnung, wobei keine Berücksichtigung der Reihenfolge der Organisationstypen in der öffentlichen Wertschöpfungskette erfolgt (Wertschöpfungsstufe). Darüber hinaus wird ein Organisationstyp, wurde er berücksichtigt, d. h. aus der Stichprobe gezogen, kein zweites Mal berücksichtigt (dies entspricht einem Modell ohne Zurücklegen und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge). Denkbar ist bspw., dass mehrere private und/oder mehrere gemischtwirtschaftliche Unternehmen an einer öffentlichen Leistungserstellung mitwirken. Die Berechnung sämtlicher Möglichkeiten, inklusive der Häufigkeit, d. h. die Frage, wie oft in einer öffentlichen Wertschöpfungskette bspw. die Organisationsform ‚PPP’ vertreten sein könnte, ist nur dann möglich, wenn bekannt wäre, wie viele Leistungserbringer (öffentliche Auftragnehmer) an einem Wertschöpfungsprozess beteiligt sind, d. h. wie oft man ziehen müsste, also n bestimmen könnte. Vgl. Fahrmeir/Künstler/Pigeot/Tuzt (2007), S. 197. Mit der hier vorliegenden Berechnung soll verdeutlicht werden, mit welchen komplexen und vielfältigen vernetzten Strukturen die öffentliche im Vergleich zur privaten Leistungserstellung, aufgrund der Vielfalt an möglichen Organisationstypen, die hierfür prinzipiell in Betracht kommen können, konfrontiert werden kann. Die öffentliche Wertschöpfungskette gibt es daher nicht.

  78. 78.

    Wohl wissend, dass die Aufzählung der Organisationstypen nicht allumfassend/vollständig ist, vgl. bspw. die Diskussion um die Zuordnung der Genossenschaften. Allein bei der Aufnahme eines weiteren Organisationstypus in die Schnittstellenmatrix, käme es hier zu einer Schnittstellenanzahl von 120.

  79. 79.

    Entspricht der Schnittstellenkategorie (3) und (5) in Kapitel 6, Diskussion des Konzeptmerkmals ‚Mehrebenennetzeigenschaft der öffentlichen Wertschöpfungskette’.

  80. 80.

    Bspw. die der Zielsetzung oder die der Steuerungsmodi, vgl. Abschnitt 5.2.6.

  81. 81.

    Vgl. Kapitel 4 zu den Partialebenen in öffentlichen Wertschöpfungsketten.

  82. 82.

    Die Ursprungsschnittstellenmatrix wird aus institutioneller Perspektive nicht verändert.

  83. 83.

    Dadurch ergeben sich die 105 Schnittstellen der Ursprungsschnittstellenmatrix, vgl. Tabelle 5-8.

  84. 84.

    Die Ursprungsschnittstellenmatrix wird aus institutioneller Perspektive nicht verändert.

  85. 85.

    Z. B. Sozialgesetzbuch oder auf Basis getroffener Vereinbarungen, z. B. Förder- und Zuwendungsvereinbarungen.

  86. 86.

    6 Vgl. Bergmann (2004); Naschold et al. (2000), S. 108. Zur Leistungsfähigkeit und Steuerbarkeit von Organisationen des Dritten Sektors liegen unterschiedliche Einschätzungen und Erfahrungen vor, vgl. bspw. Seibel (1994).

  87. 87.

    Dadurch ergeben sich die 105 Schnittstellen der Ursprungsschnittstellenmatrix, vgl. Tabelle 5-8.

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Dorobek, S. (2013). Institutionelle Besonderheiten der öffentlichen Wertschöpfungskette als Herausforderung für die Konzeption eines Managementansatzes zur Steuerung öffentlicher Wertschöpfungsketten. In: Public Supply Chain Management. Supply Chain Management. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02469-7_5

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