Zusammenfassung
Bis Mitte des Jahres 2000 unterlagen die Lohnsteuerhilfevereine – im Übrigen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte – einem gesetzlichen Werbeverbot. Das unaufgeforderte Anbieten der eigenen Dienste oder der Dienste Dritter zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen war untersagt. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass es mit dem Berufsbild der „freien Berufe“ nicht vereinbar sei, wenn ein mit den Werbemethoden der freien Wirtschaft vergleichbarer Wettbewerb auch bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ausbrechen und darunter das Ansehen der Freiberufler in der Öffentlichkeit Schaden nehmen könne. Auch nach der in der Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen Auffassung ging es nicht an, bestimmten Wettbewerbern eine Werbung zu gestatten, gegen die sich Mitbewerber nicht durch Gegenwerbung zur Wehr setzen könnten.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
Copyright information
© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Schmucker, A., Rauhöft, U. (2013). Das Werberecht der Lohnsteuerhilfevereine (§ 8 StBerG). In: Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01624-1_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-01624-1_3
Published:
Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-01623-4
Online ISBN: 978-3-658-01624-1
eBook Packages: Business and Economics (German Language)