Zusammenfassung
Grundsätzlich ist hier aus meiner Sicht eine Unterscheidung zwischen zwei Arten von Kontrollen notwendig. Da gibt es zunächst jene, die sich aus den täglichen Arbeitsabläufen ergeben und teilweise sogar durch Vorschriften und Gesetze geregelt sind: Das ist im Bankbereich, sicher aber auch in anderen Branchen, zum Beispiel in der Lebensmittel- oder chemischen Industrie, häufig der Fall. Diese Vorgänge verstehe ich nicht als Kontrolle der Mitarbeiter im Sinne von Überwachung; sie sollten auch nicht für diesen Zweck herhalten.
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Kronawitter, E. (2013). Kontrolle im Sinne von Überwachung. In: Führen ohne Druck. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01022-5_23
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