Zusammenfassung
Unbestimmtheit und Unsicherheit ist im Bereich der Moral eher erträglich als im Bereich des Rechts. Das Recht muss die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten, das in die äußere Freiheitssphäre eines anderen eingreift, verlässlich festlegen. Insbesondere der Bereich des bei Strafe verbotenen Verhaltens muss nach Art. 103 Abs. 2 GG gesetzlich bestimmt sein und nicht erst durch die Rechtsprechung bestimmt gemacht werden. Ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheitist schon darin zu sehen, dass Recht in geschriebenen Gesetzen festgehalten wird. Eine Einbuße an Rechtssicherheit bringt die im Interesse der Gerechtigkeit zu fordernde Anerkennung von „Unrecht in Gesetzesform“ etwa bei den NS-Rassegesetzen, die selbst als Gesetz kein Recht sind. Weitere Unsicherheiten ergeben sich fast zwangsläufig bei unverzichtbaren Verdachts- und Prognoseentscheidungen im Strafverfahren und bei der Strafzumessung.
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Kühl, K. (2013). Der Umgang des Strafrechts mit Ungewissheit/Unsicherheit. In: Jeschke, S., Jakobs, EM., Dröge, A. (eds) Exploring Uncertainty. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00897-0_15
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