Zusammenfassung
Wird ein Gebäude über mehreren Grundstücken errichtet, von denen evtl. nur eines ein Erbbaugrundstück ist, so spricht man von einem Nachbarerbbaurecht. Ein Erbbaurecht belastet immer das gesamte Grundstück. Genutzt und damit bebaut werden darf jedoch nur die für den Baugrund benötigte Fläche. Jede zusätzliche Nutzung bedarf der Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers. Also sind z. B. Erweiterungsbauten auf Erbbaurechtsgrundstücken nicht nur durch die jeweilige Baubehörde, sondern auch durch den Erbbaurechtsausgeber im Voraus zu genehmigen. Bei einer Finanzierung derartiger Objekte ist dies zu überprüfen.
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Keller, H. (2013). N Nachbarerbbaurecht – Nutzungswert. In: Praxishandbuch Immobilienanlage. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00744-7_24
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