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Soziale Arbeit mit Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland

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Zusammenfassung

Naile Tanis und Tabea Richter zeigen in ihrem Beitrag „Soziale Arbeit mit Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland“ die aktuelle und rechtliche politische Entwicklung im Opferschutz von Betroffenen auf. Detailliert wird ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im europäischen Kontext, gegeben. Die im KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.) organisierten Fachberatungsstellen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und dahingehend professionalisiert, in dem sie gemeinsame elementare Ziele formuliert haben als Handlungsgrundlage für ihre Arbeit. Anhand eines Fallbeispiels wird die Methodik der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Grundlage für die Arbeit mit betroffenen Opfern ist der menschenrechtliche Ansatz.

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Notes

  1. 1.

    Zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Drs. 17/13706), welcher am 27.06.2013 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung angenommen worden ist. Der Entwurf liegt dem Bundesrat zur Verhandlung vor.

  2. 2.

    Art. 11 Abs. 1 EU-Richtlinie 2011/36/EU sowie im weitesten Sinne auch Art. 12 des Übereinkommens des Europarates ETS Nr. 197.

  3. 3.

    Katarzyna Zentner (2009) schreibt zur Traumatisierung von Betroffenen des Menschenhandels in „Mensch im Dunkel- eine qualitative Fallstudie zu osteuropäischen Opfern von Frauenhandel“ Frankfurt am Main: Lang.

  4. 4.

    http://www.aktiv-gegen-frauenhandel.de.

  5. 5.

    http://www.open-for-young-women.org.

  6. 6.

    http://www.vij-stuttgart.de/images/pdf/wer_informiert_ist.pdf.

  7. 7.

    http://www.lostincyberworld.eu/.

  8. 8.

    Informationen zum Konzept „Leichte Sprache“ sind unter www.leichtesprache.org zu finden.

  9. 9.

    Weitere Informationen zu Standards zum Thema Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen des Menschenhandels stehen auf der Homepage des Datenschutzprojektes „datACT“ zur Verfügung: http://www.datact-project.org/startseite.html.

  10. 10.

    Im Rahmen des EU-weiten COMP.ACT-Projektes hat der KOK e. V. einen Informationsflyer erstellt, der Informationen zu verschiedenen Entschädigungsmöglichkeiten in Deutschland bietet. Der Flyer kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://www.kok-buero.de/kok-informiert/aktuelle-kok-publikationen/informationsmaterial.html.

  11. 11.

    Die Dokumentation eventueller Verletzungen findet oft schon durch die Polizei statt. Falls eine Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle ohne vorherigen Polizeikontakt stattfindet, empfiehlt es sich, bei Verletzungen eine Gewaltambulanz zu kontaktieren, die Verletzungen so dokumentiert, dass diese später auf Wunsch bei gerichtlichen Verfahren bewiesen werden können. In den Bundesländern gibt es dazu verschiedene Modelle, so z. B. seit 2012 in Baden-Württemberg die Gewaltambulanz des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg (http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Gewaltambulanz.130412.0.html).

  12. 12.

    Ein hilfreicher Wegweiser ist der „Leitfaden zu Gefahren im Umgang mit Kommunikationsmedien“ des LKA Baden-Württemberg und der Ev. Gesellschaft Stuttgart (eva) und kann bei Terre des Femmes angefordert werden.

  13. 13.

    Oft ist es notwendig, schon am ersten Tag einer Beratung und Aufnahme zumindest eine kurze Mitteilung der Hilfebedürftigkeit an das Jobcenter zu schicken, um alle sozialrechtlichen Ansprüche sicherzustellen.

  14. 14.

    Der KOK e. V. hat ein Positionspapier zur psychosozialen Prozessbegleitung von Betroffenen des Menschenhandels erstellt, das unter dem folgenden Link verfügbar ist: http://www.kok-buero.de/kok-informiert/website-news/detailansicht-website-news/artikel/kok-positionspapier-zu-psycho-sozialer-prozessbegleitung.html.

  15. 15.

    Näher auch erläutert in den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II in der Fassung vom 20.11.2011.

  16. 16.

    Allerdings gibt es hier die Kritik, dass der § 25 Absatz 4 b AufenthG lediglich die Möglichkeit der Verlängerung des Aufenthaltstitels zur Durchsetzung von Lohnansprüchen allein für illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige vorsieht und nicht für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder Arbeitsausbeutung und damit ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (Rabe 2011).

  17. 17.

    Die Kontaktstellendatenbank enthält eine Auflistung von Beratungsstellen im Ausland sowie Erfahrungsberichte zur Zusammenarbeit mit diesen Beratungsstellen. Die Datenbank ist nur den Mitgliedsorganisationen des KOK e. V. zugänglich und kann von diesen auf der Webseite des KOK e. V. abgerufen warden.

  18. 18.

    Um den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken, hat der KOK e. V. in Zusammenarbeit mit La Strada International das Datenschutzprojekt „datACT“ ins Leben gerufen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter http://www.datact-project.org/startseite.html.

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  • Zentner, K. (2009). Mensch im Dunkel – eine qualitative Fallstudie zu osteuropäischen Opfern von Frauenhandel. Frankfurt a. M.: Lang.

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Tanis, N., Richter, T. (2015). Soziale Arbeit mit Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland. In: Albert, M., Wege, J. (eds) Soziale Arbeit und Prostitution. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00545-0_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-00545-0_10

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-00544-3

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