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Über die Anwendbarkeit einer Sinndogmatik.

Max Weber und die Grenzen der Grenznutzenlehre

  • Chapter
Rentabilität und Versorgung

Part of the book series: Studien zum Weber-Paradigma ((SZWP))

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Zusammenfassung

Wie sich der Vorlesung über theoretische Nationalökonomie entnehmen lässt, war Max Weber von Beginn seiner wissenschaftlichen Karriere an mit der Wirtschaftstheorie der Österreichischen Schule konfrontiert.

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Notes

  1. 1.

    Schumpeter plädierte damals allerdings für die mathematische Richtung von Walras, wie aus seinem Buch Das Wesen und der Hauptinhalt der theoretischen Nationalökonomie (Schumpeter 1908) hervorgeht. Wie es in dieser Hinsicht mit Webers Kenntnissen bestellt war, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise handelt es sich dabei auch, da Schumpeter Weber diese Worte in den Mund legt, um eine Koketterie Webers (vgl. dazu auch Norkus 2001: 46ff.).

  2. 2.

    Ich habe dabei hauptsächlich die Aufsätze zu Roscher und Knies (Weber 1903-06) und den Objektivitätsaufsatz (Weber 1904) im Auge.

  3. 3.

    vgl. dazu etwa Tenbruck 1959; Schluchter 1991; Schluchter 1996; Kim 1994, 1996; Mommsen 2004, 2009; Stephen Parsons 2003. Für die größeren werkgeschichtlichen Zusammenhänge der Entwicklung Max Webers vom Nationalökonomen zum Soziologen siehe Schluchter 2006: 3. Kapitel.

  4. 4.

    Ähnlicher Ansicht sind Therborn 1980: 293; Clarke 1982: 204ff.; Norkus 2001: 113; Mommsen 2005.

  5. 5.

    Ähnlich kritisch in dieser Hinsicht ist etwa Gosh 2006.

  6. 6.

    Zu den Hintergründen eingehender Schluchter 2006: 221f.

  7. 7.

    Webers Konzept des Idealtypus ist in der Literatur viel und kontrovers diskutiert worden. Aus der sehr umfangreichen Literatur seien nur erwähnt: klassisch Schelting 1922, 1934; des weiteren Janoska-Bendl 1965; Burger 1987; Schluchter 1991: 52ff.; Norkus 2001: 64ff.; sehr kritisch: Schmid 2004, dazu die Replik von Albert 2007.

  8. 8.

    »R. Stammlers  ›  Überwindung  ‹  der materialistischen Geschichtsauffassung« (1907). Für die weitere werkgeschichtliche und systematische Einordnung des Stammler-Aufsatzes in das Werk Webers siehe Schluchter 2006: 240ff..

  9. 9.

    Die internationale Skatordnung und ein geschichtlicher Überblick der Entwicklung des Skatspiels kann auf der Webseite vom deutschen Skatverband eingesehen werden. http://www.dskv.de/pages/Skatgericht/ISkO.php und http://www.deutscherskatverband.de/ge- schichte.html (Letzte Überprüfung 02.08.2010).

  10. 10.

    Hinzu kommen empirisch gewonnene Skat-Erfahrungsregeln, die ebenfalls bis zu einem gewissen Grade generalisierbar sind und ebenfalls in Form von Zweck-Maximen formuliert werden können.

  11. 11.

    Auszug aus der internationalen Skatordnung 1998: » 4.2.1 Nach dem Ausspielen hat zunächst der linke Spieler eine Karte zuzugeben. Dabei muss er, wie dann auch der Dritte, stets irgendeine Karte in der ausgespielten Farbe oder im geforderten Trumpf bedienen, soweit das möglich ist.

    4.2.2 Wer die ausgespielte Farbe nicht hat, muss entweder Trumpf zugeben, d. h. stechen, oder eine Karte einer anderen Farbe spielen. Wenn Trumpf gefordert wird, aber nicht bedient werden kann, muss eine beliebige Karte einer anderen Farbe zugegeben werden« (http://www.dskv.de/ pages/ Skatgericht/ISkO.php, letzter Besuch 02.08.2010).

  12. 12.

    Die vollkommene Analogie zum Skat sieht Weber allerdings, enger gefasst, im Prozeß (WL: 351f.). Auch hier gilt es unter Kenntnis und Beachtung des Sinns der Rechtsregeln entsprechend zweckgemäß zu agieren um den Prozess für sich zu entscheiden.

  13. 13.

    Bei den Rechtsregeln sorgt normalerweise zudem ein extra dafür abgestellter Erzwingungsstab für die Einhaltung der Normen.

  14. 14.

    Natürlich kann auch ein ganz anderer bewusster Sinn den beobachteten Vorgängen zugrunde liegen, oder – im Grenzfall – möglicherweise auch keiner.

  15. 15.

    Vgl. etwa Streissler 2000: 80; Norkus 2001: 71f.; Gäfgen 1963: 45ff.; Marchal 1950: 580. Verschiedene Definitionen des Gegenstandes der Wirtschaftswissenschaften diskutiert Dieter Schneider 1995: 123ff..

  16. 16.

    Darauf, dass der Ansatz der Österreichischen Schule im Kern als entscheidungstheoretischer Ansatz aufgefasst werden kann, wurde bereits hingewiesen (siehe 2.1 und 2.4.1). Wenn man einen Blick auf die Literatur wirft, die Robbins (1952: 16) zu seiner Definition angibt, sind dort mit Menger, Mises und Hans Mayer gleich drei Vertreter der Österreichischen Grenznutzenschule angeführt. Zenonas Norkus hat öfters darauf hingewiesen, dass sich Robbins auch auf Max Weber gestützt hat (zuletzt Norkus 2010: 46). Obwohl mit der Wahl von Robbins Definition als Ausgangspunkt der Analyse der für diese Arbeit gesteckte Rahmen eigentlich überschritten wird, wurde sie vor allem wegen ihrer Klarheit als Vergleich gewählt um bestimmte Punkte deutlicher herausstellen zu können. Sie wird in dieser Funktion auch bei der Betrachtung der soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens noch nützlich sein (siehe 5.3.3).

  17. 17.

    Interessant ist der Unterschied dieser Definition zu der Bestimmung des Wirtschaftens in Webers Vorlesung über abstrakte Nationalökonomie. Hier nähert sich Weber viel stärker den Vorstellungen der Österreichischen Schule an als er das in der Vorlesung getan hatte.

  18. 18.

    Eine etwas gröbere Beschreibung dessen wäre die Auszeichnung von Produktion, Verteilung und Konsumtion von Sachgütern als wirtschaftliche Tätigkeiten (Vgl. dazu Schneider 1995: 124ff.).

  19. 19.

    Dieter Schneider weist darauf hin, dass auch eine Erweiterung der Definition um die Dienste nicht weiterführt, da damit dann erstens prinzipiell alle menschlichen Tätigkeiten als wirtschaftliche anzusehen wären und zweitens die Definition generell keine trennscharfe Abgrenzung zur Technik bietet (Schneider 1995: 125f.).

  20. 20.

    Webers Diskussionsbeitrag findet sich außer im Tagungsband auch in den Gesammelten Aufsätzen zur Soziologie und Sozialpolitik abgedruckt (im Folgenden mit GASS abgekürzt). Der Zugänglichkeit des Textes wegen wird diese Fassung verwendet.

  21. 21.

    Vgl. dazu auch Gäfgen 1963: 48f.; Marchal weist in seiner Kritik des Ansatzes von Robbins zudem darauf hin, dass dadurch relevante Aspekte der Wirtschaft aus dem Blick geraten (Marchal 1950: 582f.).

  22. 22.

    Dieter Schneider formuliert dieses Problem folgendermaßen: »Für die Wirklichkeit von Personal- und Investitionsentscheidungen ist z. B. „rational“ [im Sinne des ökonomischen Prinzips] überhaupt nicht allgemein zu kennzeichnen« (Schneider 1995: 131).

  23. 23.

    Robert Liefmann (1874-1941) war ein Schüler Max Webers und gehörte, so die Einschätzung von Kurz, »zeitenweise und nicht ohne Grund zur wirtschaftstheoretischen Avantgarde« (Kurz 1989: 15). Biographisches zu Liefmann: Blümle/Goldschmidt 2005. Für (meist wenig schmeichelhafte) Einschätzungen seiner Wirtschaftstheorie vgl. etwa Brandt 1993: 385f.; Pribram 1992: 444, 702; Schumpeter 2007: 1043. Robert Liefmann wird in den soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens noch eine Rolle spielen.

  24. 24.

    Für Robbins sind die Probleme von Technik und Wirtschaft ebenfalls fundamental unterschiedliche Probleme. Und auch er weißt der Notwendigkeit einer klaren Unterscheidung von Wirtschaft und Technik eine große Relevanz zu: »It is not an exaggeration to say […] one of the main dangers to civilisation arises from the inability [.] to perceive the difference between the economic and the technical« (Robbins 1952: 34). Zu seiner Unterscheidung von Wirtschaft und Technik siehe 5.3.3.

  25. 25.

    Die erste Version des Textes ist ein gedrucktes Gutachten für die Diskussion um die Wertfreiheit in den Sozialwissenschaften im Verein für Sozialpolitik (Weber 1913). Es ist in dem von Heino Heinrich Nau (1996) besorgten Sammelband zu dieser Debatte abgedruckt (Nau 1996). Die Version von 1917 ist jene in der Wissenschaftslehre (WL: 489ff.). Die Texte sind über weite Strecken identisch. Allerdings gibt es bei den hier interessierenden Passagen im Schlussabschnitt, in dem sich Weber mit der »Stellung des Rationalen innerhalb empirischer Disziplinen« (WL: 530) beschäftigt, einige Abweichungen.

  26. 26.

    Ähnliche Aussagen finden sich immer wieder in den Schriften Webers. Z. B. in der Version des Wertfreiheits-textes von 1913 (Weber 1913: 185) oder im Objektivitätsaufsatz (OSSE: 190).

  27. 27.

    Entsprechender Art sind auch die Beispiele: Preisbildung an der Börse (WL: 396) oder etwa das Greshamsche Gesetz (WuG: 5,9).

  28. 28.

    Max Weber antwortet damit meines Erachtens (»Schließlich – und damit greife ich zurück auf die Debatte von heute Vormittag und auf gewisse Einwendungen, die gegen das, was ich gegen Herrn Kollegen Voigt gesagt habe, vorgebracht wurden« GASS: 482) auf den Einwand eines Herrn Pohle an seinem Diskussionsbeitrag zum Vortrag Voigt. Pohle kritisiert Webers Spruch von der Wirtschaftsgeschichte als Geschichte der Unwirtschaftlichkeit, mit dem Einwand, der Mensch könne nicht unwirtschaftlich handeln, da »er immer seine Bedürfnisse so befriedigt, wie er sie im Augenblick am dringlichsten empfindet.« (Verhandlungen des ersten deutschen Soziologentages 1911: 272). Weber verteidigt hier seine Vorstellung vom Grenznutzgesetz als einer Regel gegen die Meinung, es sei ein psychologisches Prinzip oder eine Verhaltensannahme.

  29. 29.

    So auch im Diskussionsbeitrag Webers zum Vortrag von Kantorowiz (GASS: 483).

  30. 30.

    Die Kritik der Wertlehren nimmt Gottl zuerst in seiner Arbeit Der Wertgedanke, ein verhülltes Dogma der Nationalökonomie. Kritische Studien zur Selbstbesinnung des Forschens im Bereiche der sogenannten Wertlehre (1897) vor. Die Erweiterung der Fragestellung auf die gesamten Grundbegriffe der Nationalökonomie erfolgt dann in Die Herrschaft des Wortes (1901). Max Weber hat Die Herrschaft des Wortes vor allem im Hinblick auf methodologische Fragen sehr geschätzt. So schreibt Weber im Roscher-Aufsatz von der »feinen und geistreichen Beleuchtung des Problems« seitens Gottl (WL: 4 in der Fußnote). Und noch 20 Jahre später findet sich Die Herrschaft des Wortes in Webers Literaturangaben zu Wirtschaft und Gesellschaft (WuG: 1). Die Sprache Gottls in Die Herrschaft des Wortes ist sehr eigenwillig, bis hin zur Unverständlichkeit. So gemahnte Max Weber Gottl in einem Brief zu einer späteren Schrift freundlich, bei den Formulierungen doch auch an den Leser zu denken und berichtet von seiner eigenen Leseerfahrung: »Ich habe Ihre „Herrschaft des Wortes“ 4 Mal lesen müssen, um am Schluß den Anfang noch nicht vergessen zu haben und um die sehr gewichtigen Gedanken [.] zu erfassen […]. Nach der ersten Lektüre war ich aber einfach „wütend“ und hatte den, ganz irrigen Eindruck, dass hinter der mir undurchsichtigen Sprache sich bei Ihnen unvollendete Gedanken verbergen.« (Brief vom 8. April 1906. MWG II/5: 70) Zu Gottl aus nationalökonomischer Sicht siehe etwa Back (1926), zu Gottl und Weber den Versuch von Morikawa (2001).

  31. 31.

    Ob Gottl mit dieser sprachlichen Parallele auf Wieser anspielt ist mir nicht bekannt (siehe 2.3). Jedenfalls kannte Gottl Wiesers Ursprung.

  32. 32.

    »Wir können daher die zahllosen Wertlehren, die aufgestellt worden sind, auf sich beruhen lassen und tun am besten, den Begriff des Wertes […] ganz aus der ökonomischen Theorie fortzulassen.« (Liefmann 1913: 625)

  33. 33.

    Nach Norkus (2001: 351f.) deutet Weber mit diesem Vergleich die Grenznutzenlehre als rationales kapitalistisches Handeln. Eine Einschätzung, die der Korrektur bedarf (siehe 5.3.1).

  34. 34.

    Meines Erachtens ist beschreibt der Begriff der Sinndogmatik die Wirtschaftstheorie besser als Begrifflichkeiten wie »Idealtyp abstrakt-generellen Charakters« (Schelting).

  35. 35.

    Ich verweise zum Beispiel auf die Ausführungen von Kurz/Sturn zu Wiesers Beitrag zur Produktionstheorie.

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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Morlok, C. (2013). Über die Anwendbarkeit einer Sinndogmatik.. In: Rentabilität und Versorgung. Studien zum Weber-Paradigma. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00423-1_3

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