Zusammenfassung
Im allgemeinen sind Gegenstände dieser Rechte, wie aus dem in der Einleitung Dargelegten erhellt, Geistesschöpfungen, d. s. konkrete, in einer bestimmten Form verkörperte und damit der sinnlichen Wahrnehmung anderer zugängliche Äußerungen der Gedankenwelt. Sie scheiden sich einerseits in solche Werke, die sich wiederum an den Geist wenden und die ihren Zweck schon damit erfüllen, daß der Geist ihren Inhalt in sich aufnimmt, während ein etwa damit verfolgter weiterer (praktischer) Zweck unwesentlich ist — die Gegenstände des Urheberrechts, anderseits in solche, die begriffswesentlich einem praktischen Bedürfnisse, einem Zweck technischer Art dienen, wobei eine rezeptive Geistestätigkeit nur unterstützend mitwirkt — die Gegenstände des Erfindungsrechtes. Als Mittel der Formgebung, durch welche die ersteren verkörpert werden, erscheinen die Sprache (Schriftwerke), die Gebärde und der Tanz (choreographische und pantomimische Werke), Töne (Werke der Tonkunst) und Darstellung im Raume, insbesondere bildliche Darstellung (wissenschaftliche und technische Abbildungen, Werke der bildenden Künste und der Photographie, Geschmacksmuster). Erfindungen werden verkörpert entweder mit Hilfe der Sprache, durch Beschreibung, oder durch Darstellung im Raume, die auch eine bildliche sein kann.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1923 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Allfeld, P. (1923). Die Gegenstände des Urheber- und Erfinderrechts. In: Urheber- und Erfinderrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 14. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99705-1_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99705-1_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-98890-5
Online ISBN: 978-3-642-99705-1
eBook Packages: Springer Book Archive