Zusammenfassung
M. H.! Wir verstehen unter Vererbung den Übergang von Merkmalen oder Eigenschaften der Vorfahren auf die Nachkommen durch Vermittlung des Keimplasmas. Diese Begriffsbestimmung ist nicht allgemein anerkannt 3). Es ist ja selbstverständlich, daß anzestrale Charaktere durch das Keimplasma nur als Anlagen übertragen werden können, als an der Erbsubstanz haftende imaginäre Gene, Ide oder Determinanten, wie man das nennt. Daher definiert auch Johannsen die Erblichkeit als Anwesenheit gleicher Gene bei Nachkommen und Vorfahren. Wenn man mit Schallmayer 4) auf dem Standpunkt steht, daß Vererbung Übergang elterlicher Erbsubstanz auf die Kinder bedeutet, so fallen auch die durch Kombination der elterlichen Gene eventuell neu entstehenden Merkmale und Eigenschaften, die bei den Vorfahren nicht in Erscheinung getreten waren, unter den Begriff der Heredität. Die Amphimixis wäre dann unter den Begriff der Vererbung zu subsumieren. Aber auch Merkmale und Eigenschaften, die durch Keimänderung (Idiokinese) bzw. Keimschädigung (Blastophthorie) neu entstanden sind, wären in diesem Sinne vom Standpunkte Schallmayers verebt, denn sie wären durch den Übergang elterlicher Erbsubstanz auf die Kinder bedingt. Nach der Johannsenschen Definition blieben dagegen Keimänderung und Vererbung ganz verschiedene Dinge, denn bei der ersteren wären ja die Gene der Kinder verschieden von jenen der Eltern.
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Bauer, J. (1923). Vererbung. Statistische (Galtonsche) Vererbungsgesetze. Die stete Neukombination und die Kontinuität des Keimplasmas. Der Ahnenverlust. In: Vorlesungen Über Allgemeine Konstitutions- und Vererbungslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99671-9_5
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