Zusammenfassung
Zu Beginn des Rechnungsjahres 1922/23 hatte sich die Lage der Reichsfinanzen wesentlich gebessert. Die Steuerquellen, die durch die Gesetzgebung von 1919 bis 1921 erschlossen worden waren, lieferten zwar noch nicht ihren vollen Ertrag, zumal die wirtschaftliche Erholung von den außerordentlichen Schäden des Krieges erst begonnen hatte. — Erfahrungsgemäß währte es schon vor dem Kriege mehrere Jahre, bis neueingeführte oder erhöhte Steuern ihren Dauerertrag brachten. Die Überleitung des Steuersystems der Nachkriegszeit zum Beharrungszustande war wesentlich schwieriger, weil die Wirtschaft selbst noch keinerlei Beharrungstendenzen aufwies, die Geldentwertung ihre Rückwirkungen auf die Finanzen ausübte und zugleich mit der Durchführung der neuen Steuergesetze eine Umgestaltung der Finanzverwaltung vorgenommen worden war. Dennoch waren die Einnahmen des Reiches im Rechnungsjahre 1921 bereits so, daß die fortdauernden Ausgaben ohne jene für den Friedensvertrag gedeckt werden konnten. Anfang 1922 waren sie nicht nur nominell, sondern auch ihrem Goldwerte nach gestiegen. Ihnen gegenüber stand eine starke Beschränkung der Ausgaben.
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Literatur
Hjalmar Schacht: Die Stabilisierung der Mark, Berlin 1927, schätzt den durch die Stützungsaktion der Reichsbank entzogenen Betrag auf über 300 Mill. Goldmark (S. 43).
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Beusch, P. (1928). Der Währungszerfall. In: Briefs, G., Fischer, C.A. (eds) Währungszerfall und Währungsstabilisierung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99638-2_1
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