Zusammenfassung
Die Aufsicht über die Durchführung der sozialen Versicherung und die Gerichtsbarkeit bei Streitigkeiten liegt in den Händen der Versicherungsbehörden. Als Versicherungsbehörden bezeichnet die RVO. die Versicherungsämter, die Oberversicherungsämter und das Reichsversicherungsamt bezw. die Landesversicherungsämter. Außerdem sind für allgemeine Anordnungen noch der Bundesrat und die Einzelstaaten, für Entscheidungen in Einzelfällen, namentlich als Beschwerdeinstanz in der Krankenversicherung, über den Oberversicherungsämtern noch die obersten Verwaltungsbehörden der Bundesstaaten beteiligt. Die Versicherungsämter bilden die lokale Behörde, deren Ausdehnung nicht über eine Stadt, über einen Kreis, einen Bezirk usw. hinausgeht. Die Bezirke mehrerer Versicherungsämter unterstehen einem Oberversicherungsamt. Über diesem wieder steht das Reichsversicherungsamt bezw. die Landesversicherungsämter. Das ganze Reich ist also mit einem lückenlosen Netz von Versicherungsämtern überzogen, die in Sachen der Reichsversicherung zuständig sind. Dieses Netz ist auch theoretisch nicht durchbrochen durch die Zulassung der im Entwurf der RVO. vorgesehenen Sonderversicherungsämter, die für besondere Betriebe in Kraft treten sollten. Tatsächlich bestehen aber besondere Organisationen, denen die Aufgaben des Versicherungsamts übertragen sind (§ 112). Solche Einrichtungen finden sich im Knappschaftswesen und bei dem Eisenbahnbetrieb; bei letzterem ist etwas näher hierauf eingegangen.
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Literatur
Das Reichsversicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung. Festschrift des RVA. zum Jubiläum der Unfall- und der Invalidenversicherung 1910. Berlin 1910.
Geschichte und Wirkungskreis des Reichsversicherungsamts. Handbuch der Unfallversicherung Bd. III; auch als Sonderabdruck Berlin 1911.
Kommentar zur Reichs Versicherung. Herausgegeben von Hanow, Hoffmann, Lehmann, Moesle. Berlin 1911.
Verzeichnis der Oberversicherungsämter und Versicherungsämter. Amtliche Nachr. d. Reichsversicherungsamts 1912, S. 1026.
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Ewald, W. (1914). Die Versicherungsbehörden. In: Soziale Medizin. Ein Lehrbuch für Ärzte, Studierende, Medizinal- und Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden und Kommunen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99509-5_8
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