Zusammenfassung
Die reichsgesetzliche Krankenversicherung umfaßte im Jahre 1911 einen Kreis von 13½ Millionen Mitgliedern. Dazu waren in der Knappschaftsversicherung fast 900 000 Personen versichert. Man nimmt an, daß auf Grund der Bestimmungen der RVO. etwa 7 Millionen neu versicherungspflichtig werden. Nach Inkrafttreten der RVO. auch für die Krankenversicherung wird also der Kreis der versicherungspflichtigen und versicherungsberechtigten Mitglieder in der Krankenversicherung mehr als 21 Millionen betragen. Da eine Anzahl von Kassen auch zugleich für die Familienangehörigen sorgen, so müssen auch diese in die Zahlen der Krankenversicherung hineinbezogen werden. Hier versagt aber die Statistik, die überhaupt hinsichtlich der Ergebnisse der Krankenversicherung nur sehr allgemeine und mit Vorsicht zu verwertende Auskunft gibt. In der bisherigen Gemeindekrankenversicherung war die Fürsorge für die Familienangehörigen fast eine völlige Ausnahme, ebenso bei den Baukrankenkassen und bei den Innungskrankenkassen. Bei den Ortskrankenkassen und den Betriebskrankenkassen sowie den Hilfskassen (Ersatzkassen) waren die Verhältnisse sehr verschiedenartig. Es gibt Gegenden, wo bei fast allen Kassen die Familienfürsorge etwas Selbstverständliches ist, während in anderen Gegenden diese Art der Mehrleistung so gut wie unbekannt ist, so daß auch große und leistungsfähige Kassen sich diesem Gebiete nicht zugewandt haben.
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Literatur
Sporleder, Die Aufnahme der Gewährung von Stillgeld in die neuen Satzungen der Krankenkassen. Concordia 1912, S. 253.
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Übersicht über die Hauptergebnisse von 310 Ortskrankenkassen aus dem Jahre 1909. Beilage zu Nr. 35 der Arbeiterversorgung 1910.
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Ewald, W. (1914). Die Leistungen der Krankenversicherung. In: Soziale Medizin. Ein Lehrbuch für Ärzte, Studierende, Medizinal- und Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden und Kommunen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99509-5_21
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