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Zusammenfassung

In der Biologie gelten die gleichen Forschungsmethoden wie in der Physik, also die generalisierende und exakte Induktion, die vergleichende und experimentelle Methode. Andere Methoden gibt es auch hier nicht. Während aber in der Physik die exakte Induktion das Feld ganz beherrscht und die vergleichende Methode so stark in den Hintergrund gedrängt erscheint, daß sie meist unbeachtet bleibt, ist es in der Biologie insofern umgekehrt, als bis vor wenigen Jahrzehnten hier die vergleichende Methode die allgemein herrschende war. Alle großen Fortschritte der neueren Biologie seit der Jahrhundertwende sind jedoch nur durch die gleichzeitige Anwendung beider Methoden erzielt worden und möglich gewesen.

„Die Macht der Naturwissenschaft liegt nicht zum wenigsten darin begründet, daß sie verzichtete, ein ‚System der Natur‘ in einem Zuge zu entwerfen, sondern sich mit unendlicher Geduld zu den kleinen Einzelfragen herabließ, diese aber einer restlosen Analyse zuführte.“ H. Weyl (1927): Philosophie der Naturwissenschaften, S. 107.

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Notes

  1. Zusammenfassende Darstellung von Stern (1932) und Pätau (1935) in den Naturwissenschaften.

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  2. Jollos (1931 und 1933). Hartmann, Philosophie der Naturwissenschaften.

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  3. Bei haploider Vererbung ist sogar durch die sog. Tetraden-oder Gonenanalyse eine weitgehende Vorausbestimmbarkeit von Einzelfällen möglich. Bei Monohybridismus kann z. B. vorausgesagt werden, daß von den 4 Abkömmlingen einer einzigen Zygote 2 die Eigenschaften des einen Elter, 2 die des anderen zeigen werden.

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  4. Vgl. dazu auch die kritische Stellungnahme von Schlick (1935) und Zilsel (1935).

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  5. Bavink (1934, S. 29) meinte in einer Besprechung einer früheren methodologischen Abhandlung (Hartmann 1933: „Die methodologischen Grundlagen der Biologie“), daß diese Auffassung von mir „tatsächlich genau das sei, was er als ‚organische Biologie ‘fordere und was Bertalanffy sowie Haldane und Meyer auch wollen“. Weder Bertalanffy noch Haldane und Meyer noch er selber hätten bestritten, daß die von mir geforderte exakte Kausalanalyse solcher „Ganzheitsbeziehungen“ in keiner Weise durch den Aufweis dieser Ganzheit überflüssig gemacht wird. Das trifft, wie ich ohne weiteres anerkenne, für Bavink und neuerdings auch für Bertalanffy (nicht ganz nach seinen früheren Publikationen) und teilweise auch für Haldane zu. (Ich habe Bavink selbst daher auch nicht in diesem Zusammenhang genannt.) Daß aber bei A. Meyer, Alverdes und anderen neueren biologischen Ganzheitstheoretikern tatsächlich eine „faule Teleologie“ herrscht und der Ganzheitsbegriff als „Lückenbüßer“ zur „Erklärung“ ungenügend oder schlecht analysierter Erscheinungen herhalten muß, das wird wohl auch Bavink heute zugeben. Die große Gefahr, die diese oberflächliche Theorienbildung für die gedeihliche Entwicklung der Wissenschaft und vor allem auch für die Ausbildung unserer wissenschaftlichen Jugend bedeutet, ist den Hochschullehrern nur zu gut bekannt. — Im übrigen ist die obige Formulierung der biologischen Gesetze als Gesetze der spezifischen Komplizierung älter als die Formulierung der neueren Ganzheitstheoretiker. Sie stammt nämlich von dem Philosophen Nik. Hartmann (1912, S. 27), von dem ich sie übernommen und seit Jahrzehnten in meinen Vorlesungen angewandt habe. Diese Auffassung gilt jedoch, wie ich vor längerer Zeit in einem Vortrag (1925) ausgeführt habe, nicht nur für die Biologie, sondern auch für die anderen „systematischen“ „idiographischen“ Naturwissenschaften, wie Chemie, Mineralogie usw. (s. auch M. Hartmann: Allgemeine Biologie, 1. Aufl., Einleitung und Schluß).

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  6. Driesch macht allerdings einen scharfen Unterschied zwischen solcher Wirkungseinheit (einfacher „Wohlgeordnetheit“) und echter Ganzheit. Dieser Unterschied ist aber nur dadurch möglich, daß die Eigengesetzlichkeit des Lebens, die besondere vitale Beschaffenheit des Organischen, von ihm mit zur Definition des Ganzheitlichen herangezogen, der Vitalismus demnach als bereits bewiesen vorausgesetzt wird.

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  7. Siehe dazu auch die ähnlichen Ausführungen von Driesch (1935).

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  8. Die Begriffe Zweckmäβigkeit, Zielstrebigkeit und Ganzheitsbezogenheit sind hier, wie das vielfach geschieht, gleichbedeutend verwendet. Das ist an sich nicht richtig, da, wie Driesch, Sapper u. a. näher ausgeführt haben, den einzelnen Begriffen ein verschiedener Bedeutungsgehalt zukommt. Der Begriff Zweckmäßigkeit würde am besten ganz vermieden und durch Zielstrebigkeit ersetzt. Die Ganzheitsbezogenheit ist der weitere Begriff (worin wir mit Sapper übereinstimmen), die Zielstrebigkeit der engere, der nach Sapper nur für Organismen zutrifft. Driesch jedoch verknüpft gerade Ganzheitsbezogenheit mit Zielstrebigkeit und bringt in seine Definition von Ganzheit die Eigengesetzlichkeit des Lebens mit hinein. Wenn man den Vitalismus als nicht bewiesen betrachtet, wie wir das mit Sapper tun, dann fällt der Begriff Ganzheit mit Wirkungseinheit zusammen und trifft, wie oben ausgeführt, auch für leblose Naturkörper zu. Zielstrebigkeit ist demgegenüber weit charakteristischer für die Lebewesen (Sapper). Aber Zielstrebigkeit, Gerichtetheit des Geschehens ist auch nicht etwas, das nur auf organisches Geschehen zutrifft, was aber hier nicht näher ausgeführt werden kann. Bei der hier gebotenen Kürze in der Behandlung des Problems kann die etwas ungenaue Gleichsetzung von Zielstrebigkeit und Ganzheit, ohne Mißverständnis herbeizuführen, Verwendung finden.

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  9. Neuerdings vielfach als holistische bezeichnet.

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  10. Driesch hat neuerdings erneut zu der Mechanismus-Vitalismusfrage in einer Schrift Stellung genommen, die sich durch logische Schärfe erheblich von den vielen sog. organismischen und holistischen Veröffentlichungen der heutigen theoretischen Biologie auszeichnet. Sie ist der vorliegenden Darstellung zugrunde gelegt (Driesch 1935).

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  11. Eine zusammenfassende Darstellung dieser neuesten Ergebnisse der Chromosomenforschung hat Patau (1935) zusammen mit eigenen Befunden in den Naturwissenschaften gegeben. Die Ergebnisse auf diesem Gebiet sind inzwischen erheblich gesichert und erweitert.

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  12. Darüber liegen vor allem neue Befunde von Hämmerling (1934) und Kühn und seinen Mitarbeitern vor (1935).

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  13. Die Lösung des Regulationsproblems ist dadurch natürlich nicht erbracht. Aber die Möglichkeit einer Lösung auf einem Wege, der früher nicht gesehen wurde, ist wenigstens damit gezeigt.

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  14. Wegen meiner methodologischen Haltung gegenüber der Mechanismus-Vitalismus-Frage werde ich von manchen Vitalisten als extremer Vertreter des Mechanismus angesprochen. Wie die obigen Ausführungen zeigen (die sich mit früher von mir geäußerten vollkommen decken), trifft das nicht zu. Mein Standpunkt liegt jenseits der Alternative Mechanismus-Vitalismus. Es ist der Standpunkt eines Naturforschers (nicht eines Naturphilosophen), der, bewußt der Grenzen der heutigen biologischen Forschung, sich jeder allgemeinen ontologischen Aussage über das „Wesen“ des Lebendigen enthält und die Frage, ob das Leben rein kausalgesetzlich (mechanistisch) erklärt werden kann oder „autonom“ (vitalistisch) gesteuert wird, als zurzeit nicht beantwortbar, offen läßt. Das starke Eintreten für die kausalgesetzliche (mechanistische) Methode in der biologischen Forschung bedeutet keine Stellungnahme in der Vitalismus-Mechanismus-Frage, sondern entspringt der Erkenntnis, daß es in der Biologie wie in jeder anderen Naturwissenschaft keine andern Forschungsmethoden gibt.

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Hartmann, M. (1936). Philosophie der Biologie. In: Philosophie der Naturwissenschaften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99414-2_4

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