Zusammenfassung
Die Schwierigkeiten, mit welchen die Leitung der Politik, und zwar zunächst der inneren, eventuell aber auch der äußeren, zu kämpsen hat, liegen in Östreich-Ungarn hauptfächlich in der Nationalitätensrage. Einen besonderen Teil derselben bildet die Sprachensrage, bei welcher es sich sowohl darum handelt, was in jeder der beiden Reichshälften, was in Östreich, was in Ungarn als Staatsfprache anzufehen sei, als auch darum, was in den einzelnen Ländern, die eine gemischte Bevölkerung haben, die Landessprache sein solle, und inwiesern die Sprache der Minderheit zu berücksichtigen sei. Die Debatten im östreichischen Abgeordnetenhaus, das am 22. Januar seine Geschäste wieder aufnahm, beschästigten sich mit der Frahe, was in Östreich als Staatsfprache zu betrachten sei. Thatsächlich war es die deutsche Sprache, und sie mußte es bleiben, solange das Deutschtum seine kulturelle Hegemonie über die nichtdeutschen Nationalitäten behauptete. Aber vorsassungsmäßig sestgestellt war dieser Vorrang der deutschen Sprache nicht. Daß dies geschehe, war der Zweck des Antrags des Grasen Wurmbrand, welcher dahin lautete, die Regierung sole, in Ausfuhrüng des Artilels 19 des Staatsgrundgeseßes vom 21.
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Müller, W. (1885). Ostreich-Ungarn. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99180-6_4
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