Zusammenfassung
Was das türkische Reich betrifft, so hatte die Pforte in diesem Jahre nur wenige Streitpunkte mit dem Auslande. Im Mai erhob sie Einsprache gegen das englisch-französische Abkommen vom 21. März über Mittelafrika insofern dadurch die Südgrenzen Egyptens als eines türkischen Vasallenstaats betroffen und die im westmächtlichen Nigervertrage von 1890 anerkannten Vorrechte der Türkei auf die Gebiete zwischen Tripolis und dem Tschadsee verletzt worden seien. Streitigkeiten mit Serbien über Verletzung der Grenze wurden nach längeren Verhandlungen friedlich beigelegt nachdem beide Staaten einen Zollvertrag mit einander geschlossen hatten. Von großer Bedeutung war die Entscheidung der Pforte in den stark rivalisierenden Bestrebungen der meisten Großmächte in Fragen des wetteren Eisenbahnbaues in Kleinasien. Das Recht zur Anlage und zum Betriebe eines Hafens in Haidar Pascha, dem Konstantinopel gegenüber liegenden Anfangspunkte der Bahn, welche über Ismid teils nach Angora, teils nach Eski-Schehir führt, wurde am 23. März an die Besitzerin derselben, die deutsche „Anatolische Gesellschaft“ erteilt unter Nichtberücksichtigung einer drohenden Verwahrung, welche der französische Botschafter Constans am 31. Januar zu Gunsten der türkisch-französischen „Konstantinopeler Ouaigesellschaft“ erhoben hatte.
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Wippermann, K. (1900). Die Balkanstaaten und Griechenland. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99173-8_11
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