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Wirkliche und eingebildete Gefahren außerhalb der Reichsbank

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Von der Diskontpolitik zur Herrschaft über den Geldmarkt
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Zusammenfassung

Wir kommen zum zweiten Teil unserer Diagnose!

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Literatur

  1. Dieser Abschnitt ist ein unveränderter Abdruck der im Bankarchiv vom 15. Mai erschienenen Fassung. Die Anmerkungen a bis i unter dem Text S. 172 bis 187 lassen erkennen, welche formalen Änderungen ich der Redaktion des Bankarchivs zugestanden habe, als mich der Redakteur Privatdozent Dr. Mollwo am 10. Mai ganz überraschend in Leipzig besuchte und bei diesem „zufälligen und kollegialen“Besuch nebenbei um diese Milderungen bat; und welche sachlichen Unterdrückungen ich strikt verweigert habe, als sie mir am Morgen des 15. Mai unter der Drohung, die Veröffentlichung des Aufsatzes sonst einzustellen, mit dem Verlangen nach telegraphischer Entscheidung abgezwungen werden sollten. Vergleiche das Vorwort S. XVI ff.

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  2. An dieser Stelle meines dritten Aufsatzes hatte die Redaktion des Bankarchivs in der Nummer vom 15. Mai auf S. 253/4 folgende „Anmerkung der Redaktion“angehängt: „Mit der Erwartung, daß seine Ausführungen auf Widerspruch stoßen werden, hat der Verfasser gewiß recht. Es wird ohne weiteres von sachverständiger Seite bestritten werden, daß eine „ungeahnte“Entwickelung der Börsenspekulation gegenwärtig eingetreten sei, die politischer Kontrolle bedürfe Daß vor dem Erlaß der Börsengesetznovelle von 1908 die für die Kursgestaltung: volkswirtschaftlich notwendige Beteiligung an der Börsenspekulation durch die Gesetzgebung unmöglich gemacht war, und daß dieser Umstand damals die deutschen Börsen in ihrer national wie international erforderlichen Tätigkeit gelähmt hat, sind Tatsachen, die von den gesetzgebenden Faktoren anerkannt worden sind und die den Erlaß der Novelle von 1908 notwendig gemacht haben. Daß über den volkswirtschaftlich erforderlichen Umfang hinaus seit 1908 in Deutschland spekuliert werde, ist eine Behauptung, die des Beweises entbehrt. (!?) Wenn der Herr Verfasser auf S. 254 dieser Publikation der Börse vorwirft, sie ziehe das Kapital,, das der Spekulation als Gewinn zufalle, dauernd an sich, indem sie es in Einkommen zurückverwandle und als solches verbrauche, so liegt die Unrichtigkeit dieser Behauptung auf der Hand, da sie ein an sich möglicherweise (!) mitunter (!) vorkommendes Verfahren verallgemeinert und dadurch in seiner Bedeutung maßlos übertreibt. Das gleiche gilt von der lediglich eine andere Wendung des gleichen Gedankens darstellenden Behauptung, daß die Zunahme der Börsentätigkeit die-Knappheit des Anlagekapitals steigere. Überhaupt ist gegenüber dieser Ausdrucks- weise des Herrn Verfassers und gegen seine Verurteilung der auch durch Vermitte-lung der Depositenkassen der Großbanken sich vollziehenden Spekulation an der Börse doch darauf hinzuweisen, daß die Spekulation an sich nicht allein gesetzlich erlaubt, sondern auch wirtschaftlich erforderlich ist, und daß gerade der Umstand, daß Privatbankiers und Banken jeder Größe im freien Wettbewerb sich der Spekulation als legitime Organe zur Verfügung stellen, das einzige Mittel darbietet, das Publikum vor Schwindlern und Bucketshops zu bewahren.“ Die auffallend unhöfliche Form dieser Anmerkung dürfte damit zu erklären sein, daß ich, wie ich im Vorwort auseinandergesetzt habe, dem Versuch der Redaktion, noch am Tage des Erscheinens durch die schriftliche Drohung der NichtVeröffentlichung die Unterdrückung einiger der Börse ungünstiger und der Wiederherstellung einiger der Börse günstiger Sätze zu erzwingen, nicht nachgegeben habe. Weswegen die Redaktion des Bankarchivs in Börsendingen so übernormal empfindlich ist, daß sie so bekannte, in der Finanzpresse oft genug erwähnte Tatsachen, wie die von mir angeführten, im Bankarchiv nicht abdrucken mag, entzieht sich meinem Verständnis. Ich muß gestehen, daß ich diese übertriebene Angst nicht einmal vom Standpunkt einer berufsmäßigen Vertretung der Börseninteressen begreifen kann. Daß es nicht der Standpunkt der Wissenschaft ist, braucht nicht wiederholt zu werden. Noch unbegreiflicher ist freilich, daß die Redaktion des Bankarchivs, trotzdem man für dieselbe einen akademischen Lehrer der Volkswirtschaft engagiert hat, meine Aufsätze überhaupt nicht verstanden hat. Jeder Leser wird es mit mir als eine merkwürdige Ausschreitung der unfreiwilligen Komik ansehen, wenn die Redaktion des Bankarchivs ausgerechnet mir, als Verfasser der vorliegenden Aufsätze, eine Belehrung über die volkswirtschaftliche Notwendigkeit der Spekulation angedeihen läßt, und ausgerechnet mir vorwirft, ich übertreibe den Kapitalbedarf der Börse. So narrt der blinde gedankenlose Ärger. Denn auch die Redaktion des Bankarchivs hätte doch wissen und merken können, daß vorher Herr v. Lumm in den eigenen Spalten des Bankarchivs ungestraft und ohne redaktionelle Anmerkung die „unerwünscht rapide“Zunahme der Börsentätigkeit festgestellt und mit Zahlen belegt hatte (vgl. Bankarchiv IX S. 184).

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  3. Die Redaktion des Bankarchivs verlangte am Tage des Erscheinens unter der Drohung der Nichtveröffentlichung folgende Fassung, „und daß die Entwicklung der Börsenvorschüsse und der Börsenauftraggeschäfte unserer Großbanken und die Kreise, die sich am Handel mit Börsenwerten beteiligen, ohne zur Börse zu gehören“, d.h. jede Erwähnung der Depositenkassen sollte unterdrückt werden. Dabei hatte ich dem Wunsch, der Mißdeutung fähige Schlagworte zu vermeiden, soweit Rechnung getragen, als es wissenschaftlich zulässig ist, denn der erste Teil des beanstandeten Satzes hatte im Manuskript gelautet: „daß die ungeahnte Entwicklung unserer Großbanken zu Spekulantenbanken— das ist etwas anderes alsSpekulations banken, womit man seinerzeit das Emissionsgeschäft und die eigenen Spekulationen der Banken kennzeichnen wollte— “. Damit war mir in der Tat eine zu drastische Kennzeichnung der Zunahme der Börsenvorschüsse und des Börsenkommissionsgeschäftes in die Feder gekommen, die ich um so wenigerstehen lassen wollte, als ich ja selbst in meinem Crédit Mobilier das bessere Kennwort „Anlagebanken“an Stelle des mißdeutungsfähigen Schlagworts „Spekulationsbanken“eingeführt habe. Zur Sache selbst vergleiche z. B. die Frankfurter Zeitung vom 16. II. 1912: „Die Depositenkassen sind schließlich auch an der an dritter Stelle erwähnten Expansionsursache der Banken, der Spekulation, mit verantwortlich. Durch die Wechselstuben nämlich sind unleugbar auch solche Kreise zur Spekulation verleitet worden, die sich besser auf dieses schwierige Gebiet nicht gewagt hätten. Denn gerade diese Kreise sind es, die dann die Zeche zu bezahlen haben, wenn sich die Sünden allzuschwerer Expansion bemerkbar machen. Das hat wohl am besten die Déroute im vergangenen Herbst gezeigt. Die auf Reports und Lombards gewährten Vorschüsse von acht Berliner Großbanken sind vom 31. August bis zum 30. Oktober um nicht weniger als 316 Millionen Mark auf 870 Millionen Mark verringert worden. Daraus läßt sich erkennen, daß die Spekulationskundschaft der Banken und ihrer Depositenkassen zum Teil unter äußerst empfindlichen Verlusten aus ihren Positionen herausgetrieben und veranlaßt wurde, die Engagements auf ein gesundes Maß zu reduzieren. Weshalb aber hatte man die Engagements vorher so stark anwachsen lassen, daß eine zwangsweise Verringerung notwendig wurde?“ Oder den Plu tus vom 22. Mai 1912: „Im ganzen Land grassiert so die Spekulation nach wie vor. Kapitalien, die für ganz andere Anlagen bestimmt sein sollten, werden auf den Aktienmarkt gelockt, und es ist wirklich kein Wunder, daß von einem bis zum anderen Tage Kursdifferenzen von beinahe 100 Prozent in Anteilen von Gesellschaften mit geringem Aktienkapital entstehen, wenn für solche Papiere in allen Berliner Depositenkassen und bei allen von den Banken beeinflußten Provinzbankiers Tips ausgegeben werden.“ Ist es nicht beinahe grotesk, daß von so bekannten Dingen im Bankarchiv nicht gesprochen werden darf?

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  4. Statt „Kapital dauernd für sich behält“, sagte das Manuskript „Kapital behält und verschlingt“. Da der drastische Ausdruck sachlich für das genügende Verständnis der Sache nicht notwendig schien, habe ich seine Veränderung Herrn Dr. Mollwo in unsererer Unterredung zugestanden.

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  5. Die Redaktion des Bankarchivs verlangte am Tage des Erscheinens unter der Drohung der NichtVeröffentlichung an Stelle der letzten drei Sätze der Textes folgende schöne Fassung: „Wenn der Fall eintritt, daß der Börsenspekulant dies Einkommen verbraucht, ist eine Verminderung der nationalen Ersparnis (NB. im Text steht „schon zurückgelegten Ersparnis“, das ist zu deutlich) die Folge. Soweit dieser Fall eintritt, ist das die Stelle, wo die Börse dem Kapitalmarkt wirklich gefährlich wird, wenn nämlich die Börsengewinne, anstatt umgemindert als nationale Ersparnis investiert zu werden, dem Luxusverbrauch zugeführt werden. Dann steigert zunehmende Börsentätigkeit die Knappheit des Anlagekapitals.“

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  6. Daß das von Spekulanten rekapitalisierte Einkommen kein Verbrauch ist, ist zu selbstverständlich, als daß man es zu sagen braucht. Daß aber das Bankarchiv einem wissenschaftlichen Mitarbeiter die Darstellung aufzwingen will, die den Verbrauch des Spekulationseinkommens als einen besonderen Fall, die un-geminderte Rekapitalisierung der Spekulationsgewinne als die Regel darstellt, (als wenn die Spekulanten von der Luft leben!) kann nur als Verdunkelungsversuch der Interessenpolitik gedeutet werden.

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  7. Im Manuskript standen vor diesem Absatz noch folgende drei Absätze:

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  8. „Aber es ist ein großer Irrtum, daß eine gegen die Börse gerichtete diskontpolitische Unterdrückungskampagne die Reichsbank von ihrer jetzigen schlechten Liquidität befreien könnte. Das ist bei der Eigenart von Zirkulationsbedarf und Kapitalbedarf der Börse wirtschaftlich so unmöglich, wie es rechtlich ein vollkommener Mißbrauch der diskontpolitischen Gewalt wäre, sich feindlich gegen ein von der Gesetzgebung nun einmal als notwendig anerkanntes Glied des Wirtschaftlebens zu stellen. Beides: wirtschaftliche Unmöglichkeit und rechtliche Unzulässigkeit gilt auch von der Feindschaft der Reichsbank gegen die neuerdings eingetretene Zunahme der spekulativen Tätigkeit und die Zunahme der Börsenkredite, wie sie in den gestiegenen Zahlen der Reports und Lombards in den Bankbilanzen hervortritt. Man mag noch so sehr, wie wir es von vornherein hervorheben, diese neue Situation der spekulativen Entwicklung für ein ernstes, sorgfältigste Beöbach-

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  9. tung verlangendes Problem erachten; die Reichsbank hat kein Recht, eine von der Gesetzgebung frei gegebene Entwicklung anders zu hemmen, als in den Rahmen ihrer normalen diskontpolitischen Tätigkeit hineingehört.“ Da diese Absätze nur unnötige Wiederholungen z. T. aus dem dritten, z. T. aus dem ersten Aufsatze zu sein schienen, hatte ich sie, um zu kürzen, im Satz gestrichen. Die Redaktion wünschte in demselben Briefe vom 14. Mai, in dem sie alle für die Börse ungünstigen Äußerungen zu unterdrücken suchte, die Wiedereinsetzung dieser Abschnitte. Wenn das die interessenpolitischen Beeinflussungsversuche kennzeichnen kann, so verdient es auch wohl die gebührende Hervorhebung, daß die Bankarchiv-Redaktion trotz ihrer besonders genauen Kenntnis dieser meiner eigenen Ausführungen in ihrer redaktionellen Anmerkung (vgl. S. 172, Anm. c) mich dahin belehrt, das Börsengeschäft sei gesetzlich erlaubt. Dabei wäre doch eigentlich ein Zitat meiner eigenen Sätze am Platz gewesen.

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  10. Daß Manuskript sagte statt „beeinflussen“„manipulieren“. Da dieses sachgemäße Fremdwort in Laienkreisen immerhin mißverstanden werden kann, schien mir das Ersuchen der Bankarchiv-Redaktion, es zu beseitigen, zulässig, da sich dasselbe auch mit einem deutschen Wort sagen ließ. Vgl. das Vorwort und S. 172 Anm. a.

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  11. Die Redaktion des Bankarchivs’suchte in ihrem Brief vom 14. Mai die vollständige Beseitigung dieses Satzes zu erzwingen. In welchem Interesse ist durchsichtig genug (vgl. Anm. a zu S. 172). Dabei hatte ich in mündlicher Unterhaltung Herrn Dr. Mollwo ausdrücklich erklärt, diesen Satz zwar ganz allgemein fassen, aber nicht unterdrücken zu können. Vgl. das Vorwort.

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Plenge, J. (1913). Wirkliche und eingebildete Gefahren außerhalb der Reichsbank. In: Von der Diskontpolitik zur Herrschaft über den Geldmarkt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99132-5_4

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