Zusammenfassung
Die einfachsten Landevorrichtungen für Schiffe sind die Anlegebrücken. Sie werden meistens senkrecht zur Uferlinie in das See- oder Hafenbecken hineingebaut und bis zu solchen Tiefen verlängert, daß mindestens eine Schiffslänge an jeder Seite zum Anlegen nutzbar ist. Abb. 225 zeigt eine hölzerne Brücke im Hafen zu Saßnitz. Ähnliche Anlagen werden am offenen Strande als Landungs- und Promenadenstege in Seebädern ausgeführt. Wenn die Brücke dem Seegang ausgesetzt ist, muß die Anzahl der Pfähle möglichst eingeschränkt werden, damit der Unterbau den Wellen wenig Widerstand bietet. Der Jochabstand ist dann auf mindestens 5 m zu vergrößern, und die Höhe der Brückenplattform ist so zu bemessen, daß sie von der Brandung nicht erreicht wird; zum Anlegen niedriger Schiffe werden einzelne in Bordhöhe liegende kleine Podeste angeordnet. Von ähnlicher Bauart sind auch die in Lome (Togo) und in Swakopmund (Südwestafrika) ausgeführten Brücken, jedoch hat man dort wegen der Bohrwurmgefahr eiserne Pfähle mit Betonfüllung verwendet und den Jochabstand erheblich vergrößert. Die Brücke in Lome ist mit einem Schmalspurgleis und am Kopfe mit einem Dampfkran ausgerüstet. Größere Seedampfer können allerdings nicht direkt anlegen, sondern sie löschen in Leichterfahrzeuge, die die Waren an die Brücke heranbringen. Landungsbrücken am ungeschützten Strande sind natürlich nur bei ruhiger See benutzbar.
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Proetel, H. (1921). Kaieinfassungen. In: See- und Seehafenbau. Handbibliothek für Bauingenieure. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99121-9_20
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