Zusammenfassung
Da die Sozialversicherung eine öffentliche Angelegenheit und in der Hauptsache öffentlichrechtlich geregelt ist (s. § 2), hat der Staat Anlaß, sich um die Einrichtung auch nach ihrer Schaffung in mannigfacher Weise zu kümmern. Er erläßt und verbessert die grundlegenden und die in mehrfacher Abstufung vorgesehenen ausführenden Rechtssätze oder wirkt bei der Rechtssetzung der untersten Stufen wenigstens mit (§ 29). Trotz Ablastung der Durchführungstätigkeit auf die Versicherungsträger ist der Staat an der Verwaltung der Sozialversicherung beteiligt; insbesondere führt er öffentlichrechtliche Aufsicht über die Versicherungsträger (§ 30). Ferner übt er Rechtsprechung in streitigen Sozialversicherungssachen (§ 31). Zu all diesen Geschäften bedient der Staat sich einer ganzen Reihe verschiedener Behörden1, die teils eigens für Aufgaben aus der Sozialversicherung gebildete Sonderbehörden (I), teils ohnehin vorhandene Behörden mit allgemeineren Aufgaben (II) sind, denen Zuständigkeiten auf dem Gebiete der Sozialversicherung eingeräumt sind.
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Literatur
Verzeichnis der Versicherungsbehörden s. AN. 1927, S. 1ff.
Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung nehmen Reichsversicherungsamt und Reichsarbeitsminister (vgl. dessen Schreiben vom 11. April 1928, RArbl. I S. 145) den Standpunkt ein, daß die Versicherungsämter insoweit Auskunft zu erteilen haben, als die Vorschriften der RVO. Anwendung finden oder die Versicherungs- und Oberversicherungsämter zu entscheiden haben. Dieser Standpunkt ist zweckmäßig, bringt es aber mit sich, daß folgerichtig die Auskunftszuständigkeit der Versicherungsämter für alle Versicherungszweige soweit anerkannt werden muß, als dort Vorschriften der RVO. Anwendung zu finden haben oder die Versicherungsbehörden zu Entscheidungen zuständig sind. Dann ist aber § 146 AVG. überflüssig.
So Otto Mayer: Deutsches Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Bd. II, S. 393.
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Richter, L. (1931). Die Geschäfte des Staates in der Sozialversicherung. In: Sozialversicherungsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 1/1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99112-7_4
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