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Der Wiederaufbau des Staates und die Rechtsentwicklung bis zur Lösung der Verfassungsfrage

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Rechtsentwicklung in Preussen

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT,volume 6))

Zusammenfassung

Die Wiederaufrichtung des preußischen Staates nach dem Zusammenbruch in den napoleonischen Kriegen bedeutete nicht die Schaffung eines neuen Staatswesens; vielmehr wurden dem krank gewordenen Staate Friedrichs des Großen nur neue frischere Kräfte zugeführt; das Fundament, auf dem er gegründet war, wurde durch Interessierung weiterer Schichten für staatliche Auf- gaben und Zwecke wesentlich verbreitert und verstärkt. „Reform auf der Grundlage des geschichtlich Gewordenen — nicht frevelhaftes Einreißen bestehender Ordnungen, nicht radikaler Neubau auf leerem Felde nach abstrakten Prinzipien, aber auch nicht starres Festhalten am Herkommen um seiner selbst willen, keine künstlich-romantische Verklärung innerlich abgestorbener, unlebendig gewordener Institutionen, sondern organische Fortbildung des Überlebten, Erhaltung dessen, was der Erhaltung wert ist“ : das ist nach Gerhard Ritters ausgezeichneter Formulierung der Grundgedanke gewesen, der den politischen Reformwillen des Freiherrn vom Stein getragen hat und in dem Wiederaufbau des Staates zur Entfaltung gekommen ist. Stürmisches Verlangen nach einer Veränderung der Staatsform ist in jener Zeit nirgends hervorgetreten. Die Gesellschaftsschicht, die bisher im Staate die herrschende gewesen war, wurde nicht verdrängt, und so blieb der Staat nach wie vor der absolutistisch regierte Militär- und Beamtenstaat; freilich kann man mit Schmoller und anderen sagen, daß an Stelle des königlichen der bürokratische Absolutismus trat; denn nachdem mit Friedrich II. der letzte wirklich führende, selbst regierende König ins Grab gesunken war und die Epigonenzeit von 1786 bis 1806 zum Zusammenbruch geführt hatte, waren es nun die großen Staatsmänner, die leitenden Minister, in deren Händen de facto die Regierung lag, wenn auch rechtlich der König noch immer der regierende Herrscher war und die leitenden Beamten, ihm gegenüber verantwortlich, ohne seine Zustimmung nichts Entscheidendes unternehmen konnten.

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Literatur

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Schmidt, E. (1929). Der Wiederaufbau des Staates und die Rechtsentwicklung bis zur Lösung der Verfassungsfrage. In: Rechtsentwicklung in Preussen. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99066-3_5

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