Zusammenfassung
Das Wort Tarif ist ein Begriff, über dessen heutige Verwendung in Recht und Leben eine sprachliche Klarheit gefunden werden muß, denn von der sprachlichen Ausdeutung sind sowohl seine rechtliche Konstruktion wie seine wirtschaftliche Wertung abhängig. — Als das bedeutendste Ergebnis der angestellten sprachlichen Untersuchung erscheint einmal, daß der Begriff Tarif nur Preisveröffentlichungen wiederholter oder wiederholbarer Lieferungen und Leistungen von vertretbaren Waren, Werken und Diensten betreffen kann, und des ferneren, daß der Begriff Tarif nicht auf hoheitsmäßig, amtlich oder öffentlich-rechtlich herausgegebene oder beglaubigte Preisverzeichnisveröffentlichungen zu beschränken ist. — Rechtlich folgt aus solcher sprachlichen Umgrenzung, daß der Tarif in seiner ursprünglichen Natur als zivilrechtlich anzusehen und — da kein Vertrag — als einseitiges Rechtsgeschäft, und zwar als Auslobung, zu erkennen ist. Öffentlich-rechtlichen stellen sich hiernach dann die für einzelne Tarifanwendungsfälle (z.B. Eisenbahnen usw.) erlassenen Rechtsordnungen als Rechtsatzungen verwaltungsrechtlichen Spezialcharakters dar, die sich der zivilrechtlichen Grundnatur des Tarifwesens einzuordnen haben. Wirtschaftlich ist der Tarif eine selbständig neben dem gewöhnlichen Einzelvertragspreisangebot des täglichen Wirtschaftslebens und Tauschverkehrs stehende besondere Art des Angebots.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Spiess, W. (1931). Schlußzusammenfassung. In: Tarif. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99014-4_5
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