Zusammenfassung
Die Aufgaben des Prozeßmanagements beziehen sich neben Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten auf die Planung von Prozessen auf der Typ- und von Aufträgen auf der Ausprägungsebene. Auf der Typebene stehen generische Funktionen und deren Interaktion im Mittelpunkt des Interesses; auf der Ausprägungsebene werden korrespondierende Verrichtungen betrachtet, die zur Durchführung von vorliegenden Aufträgen ausgeführt werden müssen. Basisfunktionen werden beim Prozeßentwurf benutzt und sind Gegenstand der Prozeßplanung; Verrichtungen sind Objekte der Auftragsplanung. Im Rahmen der Prozeßplanung müssen einzelne Funktionen entworfen werden. Bei der Auftragsplanung werden die Funktionen auf Verrichtungen heruntergebrochen. So kann eine Funktion, die durch die Prozeßplanung definiert wurde, im Rahmen der Auftragsplanung als Verrichtung zur Bearbeitung eines Auftrags aufgerufen werden.
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Schmidt, G. (1997). Planung von Unternehmensprozessen. In: Prozeßmanagement. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97981-1_2
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